04.08.2009
Pünktlich zum Schuljahresbeginn erhalten alle Schulleiterinnen und Schulleiter detaillierte Notfallpläne für besondere Gefahrensituationen und Vorkommnisse an den Schulen – vom Amoklauf bis zur Sachbeschädigung. Die orangefarbenen kompakten Notfallordner enthalten Handlungsanweisungen für alle mit Notsituationen Befassten. Sie werden zunächst den Schulleiterinnen und Schulleitern in Dienstbesprechungen vorgestellt, anschließend werden die Schulen die Pläne in ihren Gesamtkonferenzen besprechen, so dass die Handlungsanleitungen in Gefahrensituationen für alle verbindlich sind. Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper: „Der Notfallordner basiert auf einer Reihe bereits vorhandener Erlasse und gesetzlicher Regelungen wie der für alle Schulen verbindlichen Meldekette. Der Handlungsleitfaden bündelt diese Vorschriften. Mit dem Notfallordner sind die Schulen gut vorbereitet und können schnell und angemessen auf unvorhersehbare Anforderungen und Belastungen reagieren.“
Die Notfall- und Krisenpläne hat ein Autorenteam des Zentrums für schülerbezogene Beratung im Auftrag der Bildungssenatorin erarbeitet. Die Autoren haben Erfahrungen anderer Bundesländer nutzen können und insbesondere die Berliner Notfallpläne zum Vorbild genommen und an Bremische Gegebenheiten angepasst. 30 mögliche Notfall- und Krisensituationen werden in drei Gefährdungsgrade unterteilt. Gefährdungsgrad I sind Notfälle in Verantwortung der Schule. Gefährdungsgrad II sind Notfälle in Verantwortung der Schule in Zusammenarbeit mit außerschulischen Helfern wie Amt für soziale Dienste, Zentrum für schülerbezogene Beratung und Kontaktbeamte der Polizei. Dazu gehören unter anderem Körperverletzung, Amokdrohung oder Besitz von Waffen. Beim höchsten Gefährdungsgrad, Gefährdungsgrad III, übernehmen Polizei oder Feuerwehr die unmittelbare Verantwortung und die Regie vor Ort. Hierzu zählen unter anderem Amoklauf, Geiselnahme oder Brand.
Die Schritte für koordiniertes Handeln zur Bewältigung einer Krise sind in dem Ordner verbindlich aufgelistet. Das reicht von einer Gedankenstütze für den Erstkontakt mit der Polizei über konkrete Schritte für das erste Eingreifen, Lautsprecherdurchsagen im Schulgebäude bis zu Nachsorge und Trauerarbeit.
Bei der Erstellung der Pläne war die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen inhaltlich beteiligt und gewährte finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung. Detlef Braun, Leiter der Prävention der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen: „Der Notfallordner schafft Handlungssicherheit in Krisensituationen. Die gedankliche Beschäftigung mit einem Notfall im Vorfeld schafft Sensibilität, die die Prävention solcher Ereignisse wirksam unterstützt.“