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Der Senator für Finanzen

Beamtenrecht wird flexibler und familienfreundlicher

18.08.2009

Senat legt Bürgerschaft Gesetzentwurf vor

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat der Senat heute (18.08.09) seinen Entwurf zur Novellierung des Beamtenrechts an die Bürgerschaft weitergeleitet. Das letzte Wort haben jetzt die Parlamentarier. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Mit der Reform des Beamtenrechts wird stärker auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingegangen.“

Kernpunkte der Reform:

  • Die Zahl der Laufbahnen wird von über 100 auf 20 verringert. Die Anzahl der Fachrichtungen wird auf 10 begrenzt.
  • Der einfache und mittlere Dienst wird zu Laufbahngruppe 1 für Laufbahnen ohne Hochschulabschluss, der gehobene und höhere Dienst wird zu Laufbahngruppe 2 für Laufbahnen mit Hochschulabschluss zusammengefasst.
  • Das Beamtenrecht wird den Bachelor- und Master-Abschlüssen angepasst.
  • Das Leistungsprinzip wird gestärkt - befördert werden kann nur, wer sich entsprechend qualifiziert hat.
  • Die Dienstzeit kann freiwillig um maximal drei Jahre verlängert werden (galt bisher nur für die Polizei).
  • Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen werden ausgeweitet, beispielsweise soll Teilzeit auch in der Ausbildungsphase ermöglicht werden.
  • Die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen soll durch eine Vereinbarung zwischen dem Senat und Gewerkschaften/Berufsverbänden verbessert werden.

Der Gesetzentwurf beruht auf einem zwischen den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erarbeiteten Musterentwurf. „Die weitgehend einheitliche Gestaltung des Beamtenrechts ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten und der Länder sinnvoll. Sie sichert die Mobilität über Ländergrenzen hinweg und verhindert einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus,“ erläutert die Finanzsenatorin und fügt hinzu: „Wir streben eine schrittweise Verbesserung des Beteiligungsverfahrens mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften an, um sinnvolle Modernisierungen des öffentlichen Dienstrechts mit geeinter Kompetenz umzusetzen.“

Der Senat hatte bereits im November 2008 die entsprechenden Eckpunkte für ein neues Laufbahnrecht gebilligt, im März dieses Jahres hatte er den darauf beruhenden Gesetzentwurf den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zur Anhörung zugeleitet. Mit Abschluss des Anhörungsverfahrens geht der Gesetzentwurf jetzt an die Bürgerschaft.

Insbesondere im Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten werden in Zukunft neue Wege beschritten. Ziel der Neuordnung ist es, eine größere Durchlässigkeit der Laufbahnen sowie einen flexibleren Personaleinsatz im öffentlichen Dienst zu erreichen. Auch der individuellen Lebensplanung wird jetzt mehr Raum geboten. Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen werden ausgeweitet. Kommentar von Karoline Linnert: „Teilzeitarbeitsplätze mit unter 20 Stunden wöchentlich sind besonders familienfreundlich. Sie vereinfachen beispielsweise die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit.“ Das Ende der Dienstzeit kann nicht nur wie bisher verkürzt, sondern freiwillig um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden.

Die bereits im April in einer ersten Befassung beschlossene Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2009/2010, die auch wesentliche Verbesserungen in der Besoldung der Justizwachtmeister beinhaltet, ist in den Gesetzentwurf integriert worden.