18.08.2009
Senat legt Bürgerschaft Gesetzentwurf vor
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat der Senat heute (18.08.09) seinen Entwurf zur Novellierung des Beamtenrechts an die Bürgerschaft weitergeleitet. Das letzte Wort haben jetzt die Parlamentarier. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Mit der Reform des Beamtenrechts wird stärker auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingegangen.“
Kernpunkte der Reform:
Der Gesetzentwurf beruht auf einem zwischen den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erarbeiteten Musterentwurf. „Die weitgehend einheitliche Gestaltung des Beamtenrechts ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten und der Länder sinnvoll. Sie sichert die Mobilität über Ländergrenzen hinweg und verhindert einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus,“ erläutert die Finanzsenatorin und fügt hinzu: „Wir streben eine schrittweise Verbesserung des Beteiligungsverfahrens mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften an, um sinnvolle Modernisierungen des öffentlichen Dienstrechts mit geeinter Kompetenz umzusetzen.“
Der Senat hatte bereits im November 2008 die entsprechenden Eckpunkte für ein neues Laufbahnrecht gebilligt, im März dieses Jahres hatte er den darauf beruhenden Gesetzentwurf den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zur Anhörung zugeleitet. Mit Abschluss des Anhörungsverfahrens geht der Gesetzentwurf jetzt an die Bürgerschaft.
Insbesondere im Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten werden in Zukunft neue Wege beschritten. Ziel der Neuordnung ist es, eine größere Durchlässigkeit der Laufbahnen sowie einen flexibleren Personaleinsatz im öffentlichen Dienst zu erreichen. Auch der individuellen Lebensplanung wird jetzt mehr Raum geboten. Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen werden ausgeweitet. Kommentar von Karoline Linnert: „Teilzeitarbeitsplätze mit unter 20 Stunden wöchentlich sind besonders familienfreundlich. Sie vereinfachen beispielsweise die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit.“ Das Ende der Dienstzeit kann nicht nur wie bisher verkürzt, sondern freiwillig um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden.
Die bereits im April in einer ersten Befassung beschlossene Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2009/2010, die auch wesentliche Verbesserungen in der Besoldung der Justizwachtmeister beinhaltet, ist in den Gesetzentwurf integriert worden.