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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Förderprogramm für Schallschutzfenster

28.12.2009

„Lärm ist eines der größten Umweltprobleme in unserer Stadt, er macht Menschen krank. Dagegen müssen wir in den nächsten Jahren mehr tun“, so Umweltsenator Reinhard Loske. Deshalb hat der Senat nach Vorlage des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa den Aktionsplan zur Lärmminderung verabschiedet, der die europäische Lärmschutzrichtlinie umsetzt.

Um den von Lärm am stärksten betroffenen Menschen wirksam zu helfen, wurde als wesentliche Maßnahme mit diesem Aktionsplan ein freiwilliges Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern aufgelegt. Anträge können schriftlich bis zum 30. September 2011 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Referat 22 – Immissionsschutz, Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen gestellt werden. Jetzt wurden zum 1. Januar 2010 die entsprechenden Haushaltsmittel dafür freigegeben. Außerdem wird ein Faltblatt erscheinen, um die Bürgerinnen und Bürger auf das Förderprogramm hinzuweisen.


Voraussetzung für die Förderung ist, dass der nach der Umgebungslärmrichtlinie berechnete Beurteilungspegel einen der Immissionswerte von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts erreicht oder übersteigt. Es wird ein Zuschuss für Fenster der Schallschutzklasse 4 und 5 sowie für schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Höhe von bis zu 75 % der Gesamtkosten gezahlt. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden und alle erforderlichen Unterlagen wie Kostenvoranschläge und Prüfzeugnisse für die einzusetzenden Bauteile enthalten muss.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebäude, die bereits in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Regelungen Schallschutz erhalten haben, für die Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz bestehen oder die in einem Gebiet des Lärmsanierungsprogramms der Bundeseisenbahnen liegen.