22.12.2009
Die Finanzverwaltung empfiehlt allen verheirateten Arbeitnehmern, ihre Steuerklasse zu überprüfen. Die auf den Lohnsteuerkarten eingetragenen Steuerklassen entsprechen in der Regel derjenigen des Vorjahres. Eine Überprüfung kann sich lohnen, wenn sich beispielsweise das Einkommensverhältnis der beiden Ehegatten verändert hat.
Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV-IV und III-V wählen. Als Faustregel gilt, dass die Kombination IV-IV für Ehegatten am günstigsten ist, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Die Kombination III-V ist dann vorzuziehen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.
Ab dem kommenden Jahr besteht die zusätzliche Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV-IV „mit Faktor“ zu wählen. Diese Variante berücksichtigt die steuermindernde Wirkung des Splittingsverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren.
In diesem Zusammenhang weist die Finanzverwaltung auf das im Netz unter www.finanzen.bremen.de abrufbare „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010“ hin. Das Merkblatt liegt auch bei allen bremischen Finanzämtern und bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus. Im Merkblatt enthalten ist eine Tabelle, mit deren Hilfe die Ehegatten feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist.
Bei der Wahl der Steuerklassen sollten Ehegatten auch bedenken, dass für die Höhe des Nettoeinkommens auch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld relevant sind. Deshalb empfiehlt die Finanzverwaltung Arbeitnehmern, die damit rechnen in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen zu beziehen, vor der Neuwahl der Steuerklasse den zuständigen Sozialleistungsträger zu befragen.