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Der Senator für Finanzen

Solidaritätszuschlag wird vorläufig festgesetzt – Einspruchsfrist dennoch beachten!

09.12.2009

Nach dem Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts, das den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig hält, haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig festzusetzen. Dies wird auch in Bremen so schnell wie möglich umgesetzt.


Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Tagen Steuerbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk erhalten haben, können die Vorläufigkeit innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung bei ihrem Finanzamt beantragen. Nach einem Monat ist der Steuerbescheid nicht mehr änderbar. Die Senatorin für Finanzen rät daher allen, die ihren Steuerbescheid in den letzten Wochen erhalten haben oder demnächst erhalten werden, zu prüfen, ob die Vorläufigkeit hinsichtlich des Soli-Zuschlags vermerkt ist. Fehlt der Hinweis auf die Vorläufigkeit des Steuerbescheids, empfiehlt die Behörde Einspruch einzulegen und die Vorläufigkeit zu beantragen.