08.12.2009
Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der „Argen“
Langzeitarbeitslose sollen weiterhin von der Agentur für Arbeit und Kommune gemeinsam betreut werden. Dafür macht sich der Bremer Senat stark und hat heute (8. Dezember) zusammen mit Rheinland-Pfalz eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen.
„Getrennte Aufgabenwahrnehmung“ – diese Formel geistert derzeit durch die bundespolitische Landschaft. Konkret bedeutet dieser unscheinbare Begriff, dass zukünftig Langzeitarbeitslose ihr Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit und Unterstützung für Wohnen und Heizung bei der Kommune beantragen müssen. Das bedeutet weiterhin: zwei Anträge, zwei verschiedene Berechnungen, weniger Transparenz, mehr Bürokratie, weniger Kundenfreundlichkeit und mehr Kosten. Gleiches gilt für Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration. Wer eine Qualifizierung braucht, muss zur Verwaltung der BA, wer eine Schuldnerberatung braucht, muss zur Kommune. Die Bundesregierung hat für die Umsetzung dieser getrennten Aufgabenwahrnehmung bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Einfluss der Kommunen auf die Ausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose geht in diesem System gegen null.
Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter lehnt dieses Modell entschieden ab. „Wir haben jetzt eine Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen, die im Grundsatz funktioniert, die wir aber auch noch deutlich verbessern müssen. Darauf sollten wir all unsere Energie bündeln. In den von uns geplanten ‚Zentren für Arbeit und Grundsicherung’ könnten wir die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung gezielt weiterentwickeln. Wichtige Schritte wären dabei eine einheitliche Personalverantwortung. Wer jetzt auf ein ganz neues System setzt, verschlechtert die Situation von arbeitslosen Menschen deutlich. Das kann eigentlich niemand wollen“, so Rosenkötter weiter.
Mit der Bundesratsinitiative hofft der Bremer Senat, dass Fachverstand über politische Querelen siegt. Erst Ende November hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bei nur einer Enthaltung beschlossen, dass die Grundstruktur der Hartz IV-Verwaltung bestehen bleiben soll. Am kommenden Montag treffen sich die Ministerinnen und Minister der Länder erneut, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Die Diskussion um die Neugestaltung der „Arbeitsgemeinschaften „ (in Bremen: die BAgIS) ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst worden. Dieses hatte im Dezember 2007 erklärt, dass die praktizierte „Mischverwaltung“ verfassungswidrig sei. Es müsse eindeutig und klar geregelt sein, welche rechtliche Entscheidung auf welcher staatlichen Ebene getroffen wird. Bis zum 31.12. 2010 muss eine verfassungskonforme Lösung umgesetzt sein.
Die Länder hatten daraufhin gemeinsam das Konzept der „Zentren für Arbeit und Grundsicherheit“ – kurz ZAG – entwickelt. Die ZAG ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, in der die Träger – Bundesagentur für Arbeit und Kommune – ihre Kompetenzen bündeln und die Hilfen einheitlich einbringen. Über das Konzept, für dessen Umsetzung eine Verfassungsänderung notwendig ist, waren sich im Februar 2009 die Bundesländer und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einig. Im März 2009 entschied dann plötzlich die CDU-Bundestagesfraktion, einer Verfassungsänderung nicht zuzustimmen. Diese Haltung wird auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bestätigt. Konsequenz daraus ist die beschriebene Teilung der Aufgaben.