04.12.2009
Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer am 3. und 4. Dezember in Bremen getagt. An den Beratungen hat auch der neue Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière teilgenommen.
Zu den zentralen Themen der Konferenz gehörten die Altfallregelung nach dem Aufenthaltsgesetz, der Polizeieinsatz in Afghanistan und die Gewalt gegen Polizeibeamte sowie der Einsatz der Polizei bei Fußballspielen.
Altfallregelung
Die Innenminister und -senatoren sind der Auffassung, dass in Bezug auf die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gemäß § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG Anschlussregelungen getroffen werden sollten.
Sie treffen daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern auf der Grundlage von § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG Anordnungen folgenden Inhalts:
Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.
Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.
Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigen-ständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Die erneute Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wird mit der Maßgabe erteilt, dass wie bisher zum Inhaber kein zusätzlicher Familiennachzug zulässig ist (§ 29 Abs. 3 S. 3 AufenthG) und der Inhaber wie bisher von der Aufenthaltsverfestigung (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) ausgeschlossen ist.
Im Übrigen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 104a AufenthG weiter vorliegen.
Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und minderjährige Kinder können einbezogen werden.
Gewalt gegen Polizeibeamte
Die IMK nimmt den Zwischenbericht der länderoffenen Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte" sowie die mit der Erarbeitung eines aussagekräftigen Lagebildes verbundenen Probleme zur Kenntnis.
Die IMK bekräftigt erneut, dass jeder Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu begegnen ist, um damit die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zugleich die umfassende Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Die IMK stellt fest, dass trotz der aufgrund von Erfassungsmodalitäten nur eingeschränkten Aussagekraft der PKS im Bereich des Deliktsschlüssels "Widerstand gegen die Staatsgewalt" seit 1999 ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen um rund 31 % zu erkennen ist. Seit 2009 kann in der PKS "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" gesondert auswertbar erfasst werden.
Ersten Auswertungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass etwa 90 % der Taten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten begangen wurden.
Die IMK hält aufgrund der ersten Erkenntnisse zudem fest, dass sich das Phänomen "Gewalt gegen Polizeibeamte" am häufigsten durch Körperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte äußert und diese Gewalttaten in jeglicher Einsatzsituation auftreten können.
Die IMK unterstreicht daher die Notwendigkeit eines aktuellen bundesweit einheitlichen Lagebildes, um das Phänomen der Gewalt gegen Polizeibeamte besser analysieren und auf dieser Grundlage Bekämpfungsstrategien fortentwickeln zu können. Sie beauftragt den AK II, hierzu ein Konzept zu entwickeln, welches die Vorlage eines bundesweit einheitlichen Lagebildes ermöglicht und der IMK baldmöglichst zu berichten.
Die IMK stellt fest, dass Einsatztaktik und -technik ständig analysiert und fortentwickelt werden. Auf neue Erkenntnisse im technischen und taktischen Bereich wird zeitnah reagiert. Dabei begrüßt die IMK die aktuellen Überlegungen zu ergänzenden präventiven Maßnahmen insbesondere für den Bereich Ausstattung und Fortbildung. Vor diesem Hintergrund beauftragt die IMK den AK II, den Bericht fortzuschreiben und der IMK erneut zu berichten. Unter Hinweis auf den Beschluss zu TOP 18 Ziffer 3 der Frühjahrs-IMK 2009 sind hierbei auch die Ergebnisse der entsprechenden Studien zu berücksichtigen.
Die IMK hält angesichts des deutlichen Anstiegs der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte sowie der wachsenden Anzahl von Übergriffen auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte eine Novellierung der einschlägigen strafrechtlichen Sanktionsnormen für geboten, um den strafrechtlichen Schutz dieses Personenkreises zu verbessern. Sie ist deshalb der Auffassung, dass die Bundesregierung hierzu sobald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen sollte.
Einsatzgeschehen bei Fußball
Die IMK nimmt den Bericht „Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen“ (Stand 04.09.2009) und den Beschluss des AK II vom 28./29.10.2009 zur Kenntnis.
Die IMK ist besorgt über die aktuelle Entwicklung des Einsatzgeschehens bei Fußballspielen, insbesondere verurteilt sie die zunehmende Gewaltbereitschaft der Problemfanszene auch unterhalb der Profiligen und äußert ihre Sorge über die erheblich gestiegene Kräftebindung der Polizeien der Länder und des Bundes. Sie hält die in dem Bericht aufgeführten Empfehlungen für eine geeignete Grundlage, das gemeinsame und gezielte Vorgehen von Polizei und Vereinen, Fußballverbänden, Fanorganisationen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Kommunen gegen Gewalt in und im Umfeld von Stadien weiter zu verbessern und die personelle Bindung der Polizei durch Fußballspiele zu senken. Sie spricht den Einsatzkräften ihre Anerkennung und ihren Dank aus.
Die IMK ist ebenso der Auffassung, dass die einsatzführenden Polizeibehörden konsequent alle polizeilichen Erkenntnisquellen zur Verbesserung der Informationsgewinnung nutzen und auf dieser Grundlage präventivpolizeiliche Maßnahmen durchführen sollen. Sie begrüßt die aktuell laufende Fortschreibung des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit durch den Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit.
Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Bericht „Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen“ (Stand: 04.09.09) an den DFB und den Deutschen Städtetag sowie die Verkehrsbetriebe mit der Bitte zu übermitteln, die Umsetzung der dort enthaltenen Empfehlungen zu unterstützen.
Die IMK begrüßt die Bereitschaft des DFB und der DFL, am Wochenende rund um den 1. Mai 2010 bei der Gestaltung des Spielbetriebs in den Ligen die besondere Einsatzbelastung der Polizei zu berücksichtigen, und das eindeutige Bekenntnis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, um der zunehmenden Gewalt noch deutlicher entgegenzutreten. Sie erkennt an, dass DFB und DFL mit der Konzeption und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und Präventionsprojekten bereits einen ersten wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Gewalt im Zusammenhang leisten.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die IMK die Absicht von DFB und DFL, eine Studie zur aktuellen Situation von Projekten und Sicherheitsmaßnahmen zu beauftragen. Hierzu wird eine Lenkungsgruppe unter Beteiligung des AK II, des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) sowie des DFB und DFL eingerichtet. Die IMK erwartet, dass DFB und DFL auf Grundlage der Ergebnisse dieser Studie zukünftige Präventionskonzepte verstärkt - auch finanziell - unterstützen werden.
Die IMK sieht in dem für den 21. Dezember 2009 verabredeten Gespräch insoweit den Einstieg in einen noch intensiveren fortwährenden Dialog und bittet den Vorsitzenden, den Beschluss dem DFB und der DFL insoweit zuzuleiten und über die Ergebnisse der Erörterung des weiteren Vorgehens in der nächsten Sitzung der IMK zu berichten.
Gleichzeitig beauftragt die IMK den AK II, zusammen mit dem DFB und DFL eine Konzeption für die kommenden Spielzeiten vorzulegen. Ziel dieser Konzeption soll es sein, künftig einsatzmäßige Belastungsspitzen der Sicherheitskräfte nach Möglichkeit zu vermeiden.
Polizeieinsatz in Afghanistan
Die IMK ist weiterhin der Auffassung, dass der Polizeiaufbau in Afghanistan eine der vordringlichsten Aufgaben zur Stabilisierung des Landes ist.
Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern unterstützen einen verstärkten deutschen personellen Beitrag zum Polizeiaufbau in Afghanistan.
Die IMK nimmt den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen zur Umsetzung eines stärkeren deutschen Engagements beim Polizeiaufbau in Afghanistan einschließlich der Fach- und Sicherheitsanweisung zur Durchführung des Focused District Development (FDD) Programms zur Kenntnis.
Sie betont, dass die Gewährleistung der Sicherheit der in Afghanistan eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten für den Mandatgeber und die Bundesregierung ein zentrales Anliegen ist. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind an der besonderen Gefährdungslage auszurichten.
Die IMK bittet daher die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM), eine Evaluierung des bisherigen Einsatzes in Afghanistan sowohl hinsichtlich des bilateralen Projektes GPPT als auch hinsichtlich der deutschen Beteiligung an der europäischen EUPOL-Mission durchzuführen, um das deutsche Engagement beim Wiederaufbau der afghanischen Polizei zur Stabilisierung des Landes qualitativ und quantitativ zu stärken. Dabei ist auch der professionellen Betreuung des Personals eine besondere Bedeutung beizumessen.
Die IMK bittet die AG IPM, das Ergebnis der Evaluierung baldmöglichst vorzulegen und ggf. weitere notwendige Maßnahmen vorzuschlagen.
Die IMK vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Bericht eine tragfähige Basis für die gemeinsame Beteiligung von Bund und Ländern am Personalaufwuchs darstellt. Der Verteilungsschlüssel bei internationalen Polizeimissionen richtet sich nach dem Beschluss der IMK zu TOP 28 vom 17./18. April 2008. Der dargestellte Verteilungsschlüssel (Ziffer II.5 des Berichts) stellt eine geeignete Orientierungsgrundlage für die Beteiligung des Bundes und der Länder am Personalaufwuchs für Afghanistan dar.
Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, über den Stand der Umsetzungen des stärkeren Engagements beim Polizeiaufbau in Afghanistan in der Frühjahrssitzung 2010 zu berichten.
Die IMK beauftragt den AK II, zu prüfen, ob die Gleichbehandlung von Polizeibeamten und Soldaten durch den Dienstherrn in Bezug auf Entschädigungsleistungen bei Anwendungen der so genannten Kriegsklausel durch Lebensversicherer für den Fall des Todes im Einsatzgebiet gegeben ist und gegebenenfalls Änderungsbedarf aufzuzeigen. Der AK II wird beauftragt, in der Frühjahrssitzung 2010 hierüber zu berichten.
Sicherheit im ÖPNV
Angesichts der zurückliegenden Gewaltdelikte in Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs hält es die IMK für dringend erforderlich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit auf Bahnanlagen und in Fahrzeugen zu verbessern. Angemessene Präsenz von Bundespolizei, Landespolizei und Sicherheitskräften, Videoüberwachung im Rahmen der geltenden Gesetze sowie effiziente Notrufeinrichtungen gehören zu den selbstverständlichen Sicherheitsmaßnahmen. Eine geeignete Maßnahme zur Präsenzerhöhung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nach Auffassung der IMK die kostenfreie Nutzung durch uniformierte Polizeibeamte.
Die IMK begrüßt den von der Verkehrsministerkonferenz gefassten Beschluss, den Bun-desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu bitten, gemeinsam mit den Ver-kehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern nach Wegen zu suchen, die Ausstattung von Bahnhöfen und ihren S-Bahnzügen mit Videoanlagen zu erweitern sowie die Präsenz von Sicherheitskräften zu verstärken.
Die IMK beauftragt den AK II zu prüfen, inwieweit das bereits durch einzelne Verkehrs-betriebe in die Beförderungsbedingungen aufgenommene Alkoholverbot eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr ist.
Nordrhein-Westfalen hat sich zu Ziffer 2 enthalten und darauf hingewiesen, dass Ordnungspartnerschaften mit Unternehmen des ÖPNV und Kooperationen mit Verkehrsbetrieben, Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn AG sowie der regelmäßige Einsatz von Zugbegleitern wichtige Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV sind. Videokameras können allenfalls die Sicherheitsvorkehrungen ergänzen, sind aber kein Allheilmittel zur Verbesserung der Sicherheit.