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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesetz soll Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen zwischen Bremen und Bremerhaven regeln

Sozialdeputation erörtert Gesetzesnovelle zur Anpassung des Aufnahmegesetzes

30.03.2017

Unbegleitete minderjährige Ausländer, die dem Bundesland Bremen zur Aufnahme in das Jugendhilfesystem zugewiesen werden, sollen künftig nach dem Schlüssel 80 zu 20 zwischen den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufgeteilt werden. Auf diese Regelung, analog zur Aufnahme erwachsener Flüchtlingen und ihrer Familien, hat sich die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (30. März 2017) verständigt. Dazu will sie der Bürgerschaft eine Änderung des Bremischen Aufnahmegesetzes zur Beratung im April weiterleiten. Der Senat hatte dem bereits in seiner Sitzung in der vergangenen Woche zugestimmt.

Nach der Novelle des Bremischen Aufnahmegesetzes sollen unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche vorrangig der Stadtgemeinde zugewiesen werden, in der sie zunächst in Obhut genommen worden sind. Hat diese Stadtgemeinde ihre Aufnahmequote von 80 Prozent beziehungsweise 20 Prozent bereits erfüllt, wird der oder die Jugendliche der jeweils anderen Stadt zugewiesen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle melden sich unbegleitete Minderjährige bislang in der Stadtgemeinde Bremen.

Die Änderung des Aufnahmegesetzes wird erforderlich, weil Bremen ab Mai 2017 seinen Status als sogenanntes "Abgabeland" bei der Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger verliert. Dann nimmt Bremen auch unbegleitete Minderjährige nach dem Königsteiner Schlüssel auf. Bislang wird die – gemessen an anderen Bundesländern – deutlich überdurchschnittliche Zahl an Inobhutnahmen Minderjähriger in den Jahren 2014 und 2015 auf die Bremische Aufnahmequote angerechnet. Diese Anrechnung führt dazu, dass Bremen nur Kinder und Jugendliche aufnimmt, die aus gesundheitlichen oder aus Kindeswohlgründen von der Umverteilung ausgeschlossen sind. Auch nach Bremerhaven ist eine Umverteilung damit nicht möglich.

Von 1.159 jungen Ausländern, die sich in Bremen als Minderjährige gemeldet haben, sind im vergangenen Jahr 45 aufgenommen worden, weil die Umverteilung aus gesundheitlichen oder aus Kindeswohlgründen nicht möglich war. Eine verlässliche Prognose über die Zahl der Jugendlichen, die Bremerhaven und Bremen künftig aufnehmen werden, ist derzeit nicht möglich. Nach dem Königsteiner Schlüssel ist das Land Bremen für knapp ein Prozent aller nach Deutschland einreisenden Jugendlichen zuständig.