Im Februar 2017 hat der Senat die Eckwerte für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Darin waren neben den allgemeinen Steigerungen Verstärkungsmittel für Kita in 2018 von 32 Millionen Euro und in 2019 von 40 Millionen Euro enthalten, für Bildung jeweils 9 Millionen Euro pro Jahr, für Digitalisierung, Bürgerfreundliche Verwaltung, Sichere und Saubere Stadt jeweils 20 Millionen Euro. Nach einer intensiven Diskussion hat der Senat heute (20. Juni 2017) die im Februar beschlossenen Haushaltseckwerte 2018/2019 um 81 Millionen Euro in 2018 und 161 Millionen Euro in 2019 erhöht.
Bürgermeister Carsten Sieling: „Mit dem Doppelhaushalt werden die Schwerpunkte für einen besseren Bürgerservice, für die Verbesserung in der Kindertagesbetreuung und im Schulbereich und für eine aktive Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik weiter umgesetzt und finanziell abgesichert. Der Haushalt bringt zudem die Sanierungsanforderungen einerseits und die dringend notwendigen Verbesserungen für unsere beiden Städte bei der Erbringung wichtiger öffentlicher Aufgaben in Einklang. Damit setzen wir unsere Politik für wachsende Städte fort und die Planungen für die Zeit ab 2020 können beginnen.“
„Die letzte Etappe wird die schwierigste. Das stand von Anfang an fest. Die hinter uns liegenden Beratungen für die Haushalte 2018/2019 waren ein hartes Stück Arbeit“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert im Anschluss an die heutige Beratung im Senat. „Allen Ressorts ist der Ernst der Lage bewusst. Dank der konstruktiven Zusammenarbeit aller Ressorts liegt jetzt ein Haushalt vor, der die Vorgaben der Konsolidierungsvereinbarung einhält, Schwerpunkte setzt und keine Ausnahmeregelung für die Flüchtlingsausgaben in Anspruch nimmt.“ Sie fügt hinzu: „Wir wollen auch in den letzten Jahren der Konsolidierungsphase vertragstreu bleiben und damit auch für die Jahre 2018/2019 die jeweils 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe für Bremen sichern.“
Kinder und Bildung
Im Unterschied zur bisherigen Planung werden für den Bereich Kinder und Bildung insgesamt 43 Millionen in 2018 sowie 53 Millionen in 2019 bereitgestellt. Das sind zusammen mit den bereits im Februar beschlossenen Erhöhungen insgesamt 84 Millionen Euro (2018) und 102 Millionen (2019) Euro mehr für Kinderbetreuung und Schule.
Darin enthalten sind für das Konzept „Frühkindliche Bildung und Schule“ 5,8 Millionen Euro in 2018 und 9,1 Millionen in 2019. Damit wird unter anderem mehr Sprachförderung in Kitas und Schulen sowie mehr Schulsozialarbeit finanziert. Darüber hinaus gibt es weniger Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in schwieriger Lage. Sonderpädagogen an Schulen werden entlastet.
Außerdem enthalten sind für Schulbauten zusätzlich 19,6 Millionen Euro in 2018 und 26,3 Millionen Euro in 2019. Für den Kita-Ausbau stehen 12,5 Millionen Euro (2018) und 21,4 Millionen Euro (2019) bereit.
Digitalisierung, bürgerfreundliche Verwaltung, sichere und saubere Stadt
Die Verstärkungsmittel für die Bereiche Digitalisierung, bürgerfreundliche Verwaltung sowie sichere und saubere Stadt werden von ursprünglich je 20 Millionen Euro in beiden Jahren auf 35 Millionen Euro per anno aufgestockt.
Für den Bereich Digitalisierung und bürgerfreundliche Verwaltung stehen 20 Millionen pro Jahr zur Verfügung. Damit sollen neue Dienstleistungsangebote für Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden, die das Aufsuchen von Behörden oder das Ausfüllen von Anträgen überflüssig machen. Das Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung wird deutlich ausgebaut.
Für das Handlungsfeld sichere und saubere Stadt stehen in beiden Jahren jeweils 15 Millionen zur Verfügung. Enthalten ist darin ein Programm Lazlo II zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt in Höhe von 3,5, Millionen per anno. Zusammen mit dem neu zu schaffenden Ordnungsdienst will Bremen so gegen illegale Abfallablagerungen vorgehen. Zudem soll noch mehr zum Thema Müll – auch fremdsprachlich – aufgeklärt werden. Über die einzelnen Maßnahmen entscheidet der Senat nach den Sommerferien. Grundlage ist eine Prioritätenliste, die von den beteiligten Ressorts bis Anfang August 2017 vorgelegt wird.
Darüber hinaus hat der Senat heute beschlossen, im Bereich der Freiwilligen und der Berufsfeuerwehr Maßnahmen im Umfange von 2,0 Millionen in 2018 und 4,7 Millionen in 2019 zu finanzieren. Für die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen werden zusätzlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Häfen und Gewerbeflächen
Der Senat hat weiter beschlossen, dass gegenüber dem Eckwertbeschluss von Februar dieses Jahres für die Brückenunterhaltung von Landes- und Stadtstraßen insgesamt 2,0 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass im Bereich der Häfen zusätzliche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 18,5 Millionen Euro in 2018 und 20 Millionen Euro in 2019 für die Verbesserung der Hafeninfrastruktur bereitgestellt werden. Für die weitere Gewerbeflächenentwicklung werden 7,2 Millionen Euro in 2018 und 11,0 Millionen Euro in 2019 zusätzlich bereitgestellt. Hierzu zählen beispielsweise die Gewerbegebiete in der Überseestadt, in der Airportstadt, an der Hansalinie oder auch die Flächenentwicklung am Standort Luneort.
Wissenschaft und Gesundheit
Für die Hochschulen im Lande werden die sicheren finanziellen Rahmenbedingungen durch den Wissenschaftsplan fortgeführt. Die Bewerbung der Universität wird finanziell unterstützt: für die Überbrückungsfinanzierung zur Exzellenzinitative, die überregionale Forschungsförderung und die Beteiligung Bremens und Bremerhavens an neuen Bund-Länder-Programmen (bspw. Programm Innovative Hochschulen und Programm Wissenschaftlicher Nachwuchs) werden insgesamt zusätzlich 3,5 Millionen Euro in 2018 und 8,7 Millionen Euro in 2019 bereitgestellt. Die Integrationsangebote für zugewanderte Flüchtlinge werden fortgeführt.
Im Bereich Gesundheit werden Mittel zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen zu den Therapieberufen zur Verfügung gestellt (2018: 125.000 Euro; 2019: 620.000 Euro).
Integration
Für die Integration von Geflüchteten stellt der Senat u.a. wegen des erwarteten Familiennachzugs für die Unterbringung und Versorgung der Menschen gegenüber dem Eckwertebeschluss vom Februar zusätzlich 7,4 Millionen Euro in 2018 und 61 Millionen Euro in 2019 zur Verfügung. Darin enthalten sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGBII Leistungen sowie Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Schwimmbäder und Spielplätze
Für die Sanierung von Spielplätzen steht eine Million Euro zur Verfügung. Für Investitionen in die Schwimmbäder sind 2,1 Millionen Euro in 2018 sowie 5,1 Millionen Euro in 2019 veranschlagt.
Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Um die zusätzlichen Ausgaben finanzieren zu können und die Vorgaben der Konsolidierungsvereinbarung einhalten zu können (Senkung der Nettokreditaufnahme bis 2020 auf Null) hat der Senat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren
Das letzte Wort beim Haushalt hat das Parlament. Nach den Sommerferien werden die Deputationen und Ausschüsse die Eckwerte in den zuständigen Deputationen und Ausschüssen beraten. Daran anschließend folgt die Debatte in der Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung.
Foto: Senatspressestelle