"Der Gesetzgeber ist seit Jahren bemüht, dem Steuerbetrug bei Geschäften mit Bargeld durch wirkungsvolle Gesetzgebung zu begegnen. Mit der heutigen (7.7.2017) Zustimmung des Bunderates zur "Kassensicherungsverordnung" sind wir im Kampf gegen den Steuerbetrug einen wichtigen Schritt weiter gekommen", freut sich Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert über den Beschluss.
Worum geht’s? In Geschäftsbereichen, in denen viel mit Bargeld bezahlt wird – etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Taxi-Gewerbe – bestanden bislang vielfältige Möglichkeiten des Steuerbetrugs, da die dort eingesetzten Registrierkassen oder Taxameter verschiedene Manipulationsmöglichkeiten boten, um die tatsächlichen Einnahmen, und damit den zu versteuernden Gewinn eines Gewerbetreibenden, zu reduzieren.
Die gesetzliche Grundlage gegen diese Art von Steuerbetrug hat der Gesetzgeber im Dezember 2016 mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" geschaffen. Es verpflichtet die Gewerbetreibenden zu Einzelaufzeichnungen ihrer Einnahmen und Ausgaben, so dass die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung steuerlich zu verfolgen sind.
Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme genau mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten sind, legt jetzt die vom Bundesrat beschlossene "Kassensicherungsverordnung" fest.
Bisher fallen Taxameter noch nicht darunter. Die Bundesregierung hat den Länderfinanzministerinnen und -ministern jedoch schriftlich zugesagt, dass noch in diesem Jahr an einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auch auf Taxameter gearbeitet werden soll.
Nun muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik noch die technischen Richtlinien erarbeiten, damit ab dem 1.1.2018 die Steuerprüfung entsprechend tätig werden kann.
"Heute ist ein guter Tag auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit", freut sich Finanzsenatorin Linnert über das heutige Abstimmungsergebnis im Bundesrat.