Von heute, Mittwoch, 13. September, und noch bis zum 15. September veranstaltet Bremens Senator für Justiz und Verfassung eine Fachtagung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der norddeutschen Staatsanwaltschaften.
Anlass der Konferenz in Bremen ist die Neuregelung durch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Das Recht der Vermögensabschöpfung wird vereinfacht, die vorläufige Sicherstellung kriminell erlangter Vermögenswerte erleichtert und eine Gewinnabschöpfung auch noch nach Abschluss des Verfahrens ermöglicht.
Die Anforderungen, die das Reformgesetz an die Strafverfolgungsbehörden stellt, sind hoch und bedingen Fortbildungsbedarf. An der Veranstaltung, die Oberstaatsanwältin Claudia Helberg (Staatsanwaltschaft Bremen) leitet, nehmen insgesamt 30 Fachleute aus norddeutschen Staatsanwaltschaften teil. Als Referenten konnten ausgewiesene Experten gewonnen werden, so ein maßgeblich an der Entstehung des Gesetzes beteiligter Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, eine Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Celle, ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main und ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.
Wie wichtig das Instrument der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung ist, zeigt sich daran, dass in den Verfahren der Staatsanwaltschaft Bremen allein in den letzten drei Jahren Werte von nahezu 100 Millionen Euro abgeschöpft werden konnten.
Einen weiteren wichtigen Aspekt der Gewinnabschöpfung, den Opferschutz, betonte Justizstaatsrat Jörg Schulz in seiner Eröffnungsrede: "Die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung ist aus meiner Sicht ein wichtiges Kernstück der Reform. Die Tatgeschädigten werden künftig grundsätzlich im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt und müssen nicht mehr auf eigene Faust um ihr Recht kämpfen. Ich hoffe sehr, dass sich an dieser Stelle Gerechtigkeit und Opferschutz praktisch verwirklichen."