Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Wie viele Familien gibt es in Bremen? Wie wohnen und arbeiten die Menschen im kleinsten Bundesland? Welche Schul- und Berufsausbildung haben sie und wie werden die Kinder betreut? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die amtliche Haushaltsbefragung "Mikrozensus 2018".
Der Mikrozensus wird seit 1957 im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Dazu wird ein Prozent der Bevölkerung zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt, in Bremen und Bremerhaven sind das die Mitglieder aus rund 3 600 Haushalten.
Mit Jahresbeginn 2018 und dann gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt, erhalten ausgewählte Haushalte Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Damit wird der Besuch eines geschulten Erhebungsbeauftragten schriftlich angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus übergeben. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren.
Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch die Erhebungsbeauftragten. Insgesamt sind 30 Erhebungsbeauftragte im Auftrag des Statistischen Landesamtes Bremen unterwegs; sie können sich durch einen Interviewer-Ausweis legitimieren. In dem persönlichen Gespräch geben die Interviewer die Angaben direkt in den mitgebrachten Laptop ein und können auftretende Fragen der Haushaltsmitglieder direkt vor Ort beantworten. Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Wenn es gewünscht wird, kann alternativ selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden.
Nur vom Statistischen Landesamt Bremen eingesetzte Erhebungsbeauftragte sind berechtigt, die Interviews zu führen. Sie erscheinen nicht unangemeldet. Befragte sollten deren Ausweis genau prüfen und nur Personen mit diesem Ausweis Auskunft erteilen.
Die Befragung besteht aus einem Grund- und einem Zusatzprogramm. Im Grundprogramm wird nach Personenangaben, Haushaltsbeziehungen, Erwerbsbeteiligung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Lebensunterhalt gefragt. Darüber hinaus gibt es wechselnde Schwerpunktthemen, die im Abstand von vier Jahren erfragt werden, in diesem Jahr ist es die Wohnsituation. Um die Befragung zügig durchführen zu können, werden die Haushalte gebeten, Mietvertag, Nebenkostenabrechnung, Festnetz- oder Mobilfunkvertag bereitzuhalten.
Es ist wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt, denn nur dann können die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen werden. Daher ist die Auskunftserteilung Pflicht. Das schließt die Auskunft über Minderjährige oder Haushaltsmitglieder, die die Auskunft zum Beispiel aufgrund einer Behinderung nicht selbst geben können, mit ein. Die Auskunftspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen für alle Haushaltsmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind. Ausgenommen davon sind die freiwilligen Fragen.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Joanna Ronowski
Telefon: (0421) 361 2276
E-Mail: [EMAIL mikrozensus@statistik.bremen.de; mikrozensus@statistik.bremen.de}