Der Senat der Freien Hansestadt Bremen setzt sich im Rahmen eines Branchendialoges für gute Arbeitsbedingungen im Einzelhandel ein. Auf Einladung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen fand dazu am Donnerstag, 18. Januar 2018, eine Fachveranstaltung statt. Die Dialogpartner des Senators sind die Gewerkschaft ver.di, vertreten durch den Landesbezirk Niedersachsen-Bremen sowie den Bezirk Bremen-Nordniedersachsen und der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. mit seinem Regionalverband Handelsverband Nordwest e.V. Die Veranstaltung war der zweite von insgesamt drei Thementagen im Rahmen des Branchendialoges Einzelhandel im Land Bremen. Ein weiterer Thementag ist für den 14. Februar 2018 geplant.
Unter der Moderation von Staatsrat Ekkehart Siering diskutierten Dialogpartner und Branchenexperten über die Themenschwerpunkte "Tarifbindung und Mitbestimmung". Die Tarifbindung im Einzelhandel ist in den letzten 15 Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dies hat auf das Entgelt der Beschäftigten erhebliche Auswirkungen. Aus den Daten der Verdienststrukturerhebung 2014 ist erkennbar, dass Verdienste im Einzelhandel ohne Tarifbindung bis zu 20% niedriger ausfallen.
Nach einer Umfrage der Arbeitnehmerkammer Bremen waren im Land Bremen im Jahr 2017 43,3% aller Beschäftigten im Einzelhandel durch einen Betriebsrat vertreten. Dieser Wert liegt über dem Anteil der im Einzelhandel durch Betriebsrat repräsentierten Beschäftigten auf Bundesebene.
Über Ursachen, Folgen und mögliche Handlungsoptionen der derzeitigen Tarifbindungsquote sowie die Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung diskutierten die Beteiligten. Fachvorträge von Prof. Dr. Thorsten Schulten, Referent für Arbeits- und Tarifpolitik am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung und Steven Haarke, Abteilungsleiter Arbeits- und Sozialrecht sowie Arbeitsmarktpolitik des Handelsverband Deutschland HDE e.V. boten die Grundlage für einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Diskutanten.
Inhaltliche Schwerpunkte der Diskussion waren weiterhin die Überarbeitung der Entgeltstruktur des Branchentarifvertrages im Einzelhandel. Erörtert wurden auch die Voraussetzungen und Bedeutung einer Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifverträge des Einzelhandels. Bei einer Allgemeinverbindlichserklärung handelt es sich um eine Erstreckung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages.
Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Gewerkschaftsseite lobten ausdrücklich die angenehme und konstruktive Gesprächsatmosphäre. Staatsrat Siering: "Durch den Fachdialog ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass sich die Grundlagen des Einzelhandels wesentlich verändert haben. Für die zukünftige Entwicklung müssen wir sowohl den Online-Handel als auch den stationären Handel im Blick haben."
Nach Abschluss des Dialogprozesses wird der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen über den Verlauf und die Ergebnisse des Branchendialoges berichten.