Auf Bitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Staatsanwaltschaft Bremen an der OECD–Evaluierung über die Bekämpfung von Auslandsbestechungstaten in Deutschland teilgenommen. Hintergrund waren die in den letzten Jahren konstanten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Auslandsbestechung. Bei dem Treffen im Bundesjustizministerium hörten Juristinnen und Juristen aus OECD-Staaten im Rahmen der Evaluierung Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft sowie aus München, Hamburg, Berlin, Frankfurt und Bremen an. Bremen war bei der Anhörung vertreten durch Oberstaatsanwältin Claudia Helberg, Leiterin der Abteilung für Organisierte Kriminalität, Korruption und Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Bremen.
Grundlage der OECD–Evaluierung über die Bekämpfung von Auslandsbestechungstaten in Deutschland ist die Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Dabei handelt es sich um ein internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder, sowie die sieben Nicht-Mitglieder - Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Lettland, Russland und Südafrika - der Konvention beigetreten. Die OECD führt seither einen Überwachungsprozess über die Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates durch. Die Ergebnisse der Überprüfung werden regelmäßig in Berichten veröffentlicht.
Die Anhörung in Berlin durch die Prüfer der OECD hatte neben dem Stand der deutschen Gesetzgebung auch die Praxis bei der Bearbeitung von Auslandsbestechungsfällen zum Gegenstand. Den Prüfern waren sämtliche Fälle der Auslandsbestechung in Deutschland aus den letzten Jahren bekannt. Die Sachverhalte waren der OECD in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt worden. Im Fokus der Evaluierung stand auch die Sanktionierung und Vermögensabschöpfung bei Unternehmen, die von Auslandsbestechungstaten profitiert haben. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bremen konnte dabei von einigen umfangreichen und erfolgreichen Verfahren aus Bremen berichten. In den letzten vier Jahren sind insgesamt 85 Millionen Euro als Bußgelder festgesetzt bzw. zur Gewinnabschöpfung bei Unternehmen eingezogen worden. Kein anderes Bundesland konnte in diesem Zeitraum derart hohe Beträge im Bereich der Auslandbestechung abschöpfen.