„Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt hat oberste Priorität. Die Gleichstellungsministerinnen der Bundesländer haben heute (8. Juni 2018) ein deutliches Zeichen gesetzt. Es ist jetzt am Bund, hier aktiv zu werden – und zwar rasch, denn täglich werden Frauen von ihren Partnern verletzt oder gar getötet“, kommentiert die Bremer Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm die Beschlüsse der 28. Frauen und Gleichstellungsministerinnenkonferenz (GFMK), die heute unter Vorsitz der Bremer Frauensenatorin Anja Stahmann in Bremerhaven zu Ende gegangen ist. In ihrem Leitantrag forderten die Ministerinnen der Länder den Bund auf, die so genannte Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ umzusetzen. Darin werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, „eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“.
Entsprechend fordert die GFMK den Bund auf, mit Ländern und Kommunen eine Gesamtstrategie zu entwickeln, eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten, die den Prozess begleitet - und beides ausreichend zu finanzieren. „Es geht um das Leben und die Unversehrtheit von Frauen und Kindern. Sie sind tagtäglich in Gefahr. Dass die Finanzierung der Frauenhäuser von Land zu Land verschieden ist und insgesamt einem Flickenteppich gleicht, geht ganz konkret und jeden Tag zu Lasten der Schutz suchenden Frauen und der engagierten Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen. Die vorhandenen Interventions- und Schutzsysteme müssen effektiver gestaltet, Lücken identifiziert und geschlossen sowie das Netz von Beratungs- und Anlaufstellen dichter gewebt werden. Dies kann nur gelingen mit einem kraftvollen, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen“, so Wilhelm weiter.
Die Landesfrauenbeauftragte plädiert erneut für einen Aktionsplan gegen Gewalt für das Bundesland Bremen: „Es gilt für Bremen dasselbe wie für den Bund“, so Wilhelm, „Wir haben hier ein gut funktionierendes Hilfesystem und viele wegweisende Projekte – sie zu ergänzen, wo Defizite sind, und aufeinander abzustimmen oder übertragbar zu machen, ist überfällig.“ Wilhelm verweist auch hier auf die Istanbul-Konvention, die explizit auch die föderalen Einheiten der Mitgliedsländer sowie Kommunen adressiert.
Auch die weiteren Beschlüsse der GFMK begrüßte die Bremer Landesfrauenbeauftragte. So geht es um systematische Erfassung geschlechtsbezogener Fluchtgründe, um Gewaltschutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften oder um einen verbesserten Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen. „Es ist den Ministerinnen gelungen, die Istanbul-Konvention für Deutschland konkret und handhabbar zu machen und die nächsten nötigen Schritte vorzugeben“, so Bettina Wilhelm abschließend, „unter Bremens Vorsitz wurde es erreicht, hier einen starken Impuls zu geben. Ich hoffe sehr, dass er im Bund zügig aufgegriffen wird.“
Vorgehen gegen Sexismus als zentrales GFMK-Thema gesetzt
Weiteres Thema der Länder-Ministerinnen war die Problematik von Sexismus in Institutionen. Insbesondere geht es hier um Studierende und Hochschulmitarbeitende, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Hochschule stehen. Denn für sie gilt das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht. Diese Schutzlücke und weitere Punkte sollen Schwerpunkt der nächsten GFMK in Rheinland-Pfalz sein – eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, in der auch Bremen mitarbeitet, wird das Thema Sexismus und die daraus folgenden Regelungs- und Handlungsbedarfe weiter vorbereiten. Bettina Wilhelm: „Es ist sehr wichtig, das Thema Sexismus auf der hohen Ebene einer Ministerinnenkonferenz zu setzen. Denn damit bekommt es die politische Relevanz, die es in der gesellschaftlichen Debatte längst hat. Ziel muss es sein, Institutionen an dieser Stelle stärker in die Pflicht zu nehmen, entschieden gegen Sexismus vorzugehen und dies als wichtigen Teil ihrer Arbeitskultur zu etablieren.“