Sozialminister sprechen sich für eine Verlängerung der Antragsfrist der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" bis zum 31. Dezember 2020 aus /Sozialsenatorin Anja Stahmann: Viele Betroffene leiden bis heute!
Die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" hat die Aufgabe, Menschen zu unterstützen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Die von Bund, Ländern und Kirchen getragene Stiftung hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2017 aufgenommen.
Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben sich während ihrer Konferenz in Münster am 5. und 6. Dezember 2018 für eine einjährige Verlängerung der Antragsfrist für Betroffene bis zum 31. Dezember 2020 ausgesprochen. Das heißt: Betroffene können sich für eine individuelle Beratung sowie für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bei der Anlauf- und Beratungsstelle bis zum 31. Dezember 2020 melden.
Hintergrund für die beabsichtigte Verlängerung der Antragsfrist, die auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beantragt wurde, ist die bisherige geringe Anzahl von Antragstellungen. Die von den Stiftungs-Errichtern geschätzte Anzahl von Antragsberechtigten liegt deutlich höher. Nach Erfahrungen aus vergleichbaren Fonds werden Anträge insgesamt nur sehr schwer und häufig auch erst sehr zeitverzögert eingereicht.
"Mit der Gründung der Stiftung wurde endlich auch das Leid anerkannt, welches Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfahren haben. Und die Aufarbeitung der Vergangenheit kann das Bewusstsein für das erlittene Unrecht schärfen", sagte Dr. Joachim Steinbrück, Behindertenbeauftragter des Landes Bremen. "Mit der Verlängerung der Antragsfrist können weitere Menschen mit Behinderungen, die Leid und Unrecht erfahren haben, einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Und ich hoffe, dass die anspruchsberechtigten Personen von ihrem jeweiligen Umfeld aktiv darin unterstützt werden, ihre Ansprüche tatsächlich auch geltend zu machen. Dieser Appell richtet sich vor allem an Familienangehörige, rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen der Behindertenhilfe."
In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Psychiatrie anerkanntermaßen Leid und Unrecht erfahren. "Viele der Betroffenen leiden noch heute unter den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen und Strafen oder Demütigungen", sagte Senatorin Stahmann. Und viele müssten bis heute finanzielle Einbußen hinnehmen, weil sie gearbeitet hätten, ohne dass dafür Beiträge an die Rentenkasse gezahlt wurden.
Betroffene, die bis heute mit Folgewirkungen aufgrund erlittenen Leides belastet sind, können nun bis zu 9.000 Euro als pauschale Geldleistung erhalten. Bei mehr als zweijährigen – dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen – Arbeitseinsätzen, für die keine Sozialabgaben geleistet wurden, können bis zu 5.000 Euro als Rentenersatzleistung geleistet werden, bei kürzerer Arbeitszeit sind es 3.000 Euro. Beides kann nicht angerechnet werden auf Sozialleistungen; die Zahlungen sind steuerfrei und bei verschuldeten Betroffenen auch nicht pfändbar. Die Stiftung ist als befristetes Hilfesystem angelegt und hat eine fünfjährige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021.
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" im Amt für Versorgung in Integration ist erreichbar unter Telefon 0421/361-5292, Termine nach Vereinbarung.
Näheres unter:
www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html