Ganz im Zeichen des Verbraucherschutzes stand der Besuch von Klaus Müller, dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch (5.12.2018) in Bremen. Er war auf Einladung von Senatorin Eva Quante-Brandt in die Hansestadt gekommen, um sich ein Bild der Beratungsangebote und Veranstaltungsformate zu machen, die vom Ressort entwickelt wurden, um den Verbraucherschutz sichtbarer zu machen.
Verbraucherschutz im Quartier
Gemeinsam mit Senatorin Eva Quante-Brandt und Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen besuchte er am Nachmittag die erste Station des Besuchs: Die erfolgreiche Reihe „Verbraucherschutz im Quartier“, die in verschiedenen Stadtteilen angeboten wird und dieses Mal im Bürger- und Sozialzentrum Huchting stattfand.
Das Projekt „Verbraucherschutz im Quartier“ wurde ins Leben gerufen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Möglichkeit zur kompetenten Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten zu bieten. Wenn es zum Beispiel Ärger mit Inkassoschreiben, Mahnungen oder Reklamationen von gekauften Waren gibt, kann man sich dort beraten lassen. „Unser Angebot in den Stadtteilen wird sehr gut angenommen“, freute sich Senatorin Eva Quante-Brandt. „Die Rückmeldungen zeigen, dass viele Bremerinnen und Bremern gerne davon Gebrauch machen. Ich setze mich dafür ein, dass wir dieses Modellprojekt, das bis Ende 2019 läuft, verstetigen können.“ Klaus Müller sagte: „Wir Verbraucherschützer dürfen nicht darauf warten, dass die Menschen zu uns kommen, sondern wir müssen dorthin gehen, wo die Menschen Probleme haben: Mit hohen Telefonrechnungen, Energiekosten, im Onlinehandel. Dass das in Bremen modellhaft in verschiedenen Stadtteilen geschieht, ist einfach vorbildlich.“
„Verbraucherschutz im Quartier wird immer wichtiger“, ergänzte Annabel Oelmann, „weil es wichtig ist, den direkten Kontakt zu den Menschen zu haben. Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt so positive Erfahrungen machen können.“
Dialog Verbraucherschutz: Musterfeststellungsklage
Im Anschluss ging es dann gemeinsam zur zweiten Veranstaltung, dem „Dialog Verbraucherschutz“ in der Arbeitnehmerkammer. Thema des Abends war die Musterfeststellungsklage. Mit der Musterfeststellungsklage wurde zum 1. November 2018 ein neues Instrument zur eingeführt, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen ihre Rechte durchsetzen können. Doch wie funktioniert die neue Klage genau und was gilt es zu beachten? In der Veranstaltung der Reihe „Dialog Verbraucherschutz“ der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz konnten Interessierte sich über das Thema informieren. Dabei wurde erläutert, worum es sich konkret handelt. In einem Musterverfahren werden strittige Fragen gebündelt und grundsätzlich geklärt. Die Beteiligung an einer Klage ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Klaus Müller sagte: „Für jeden, der bisher nicht individuell klagen konnte oder wollte, ist die Musterfeststellungsklage eine gute Chance, gegen VW zu seinem Recht zu kommen.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterklage gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eingereicht. Die Klage betrifft Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (1,2; 1,6 oder 2 Liter).
Senatorin Quante-Brandt betonte: „Dass bereits eine erste Klage eingereicht wurde zeigt, dass die Einführung ein wichtiger und überfälliger Schritt war, um die Verbraucherrechte und die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rechten in Deutschland zu stärken.“
Für Annabel Oelmann ist die Musterfeststellungsklage „ein wichtiges Instrument und ein Meilenstein für die Verbraucherzentralen. Mit ihr können wir Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen, wo sie bisher alleine gegen Anbieter vor Gericht ziehen mussten“.
Das Klageregister für die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG ist eröffnet. Betroffene Kunden können Ihre Ansprüche nun ohne Kostenrisiko anmelden.
Alle wichtigen Informationen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.musterfeststellungsklagen.de