Vor der Befassung des Bundesrats am kommenden Freitag (14.12.2018) mit dem umstrittenen Paragrafen 219a, der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, bekräftigte Senatorin Eva Quante-Brandt ihre Forderung: "Am besten ist es, diesen Paragrafen ganz abzuschaffen, aber auf jeden Fall muss gesichert werden, dass alle Frauen, die sich in einer Notlage befinden, Zugang zu neutralen und unabhängigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten." Wichtig sei, dass die Frauen sich eigenständig informieren könnten. "Das ist für mich eine Frage der Selbstbestimmung. Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen sich informieren können und nicht bevormundet werden. Es geht um Informationsfreiheit. Zurzeit führt das Werbeverbot zu großer Unsicherheit in der medizinischen Praxis und wird sogar immer wieder dazu genutzt, Ärztinnen und Ärzte, die diese medizinische Leistung anbieten, unter Druck zu setzen. Es muss Schluss sein mit den Ermittlungen und Verurteilungen, die sich auf den § 219a stützen", erklärte die Senatorin.
Senatorin Quante-Brandt verwies darauf, dass das Gesundheitsressort eine Liste der Einrichtungen im Land Bremen erstellt habe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Praxen seien erst bereit, auf der Homepage der Gesundheitssenatorin veröffentlicht zu werden, wenn sie keiner Strafverfolgung mehr ausgesetzt seien, was aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung verständlich sei. Eine Veröffentlichung gilt nach Paragraf 219a als "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche und ist daher verboten. Einer Veröffentlichung auf der Internetseite zugestimmt haben bisher nur die Kliniken sowie die Beratungsstelle Pro Familia.
Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative hatten sich die Länder Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen für eine Abschaffung des Paragrafen 219a stark gemacht. An diesem Freitag stimmt der Bundesrat über den Gesetzentwurf ab.