Die Wohngeld- und B-Schein-Stelle in Bremen ist vom 27. bis 31. Dezember 2018 nicht geöffnet. Unterschriebene Anträge und Unterlagen können in dieser Zeit in den Briefkasten vor dem Eingang der Wohngeldstelle an der Contrescarpe 73 eingeworfen werden.
Zur Fristwahrung können formlose Wohngeld-Anträge abgegeben werden. Die Anträge, die unterschrieben sein und bis spätestens Mittwoch, 2. Januar 2019, um 6 Uhr vorliegen müssen, gelten als im Dezember 2018 eingegangen.
Ab dem 2. Januar 2019 stehen die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle zu den unten angeführten Öffnungszeiten wie gewohnt wieder zur Verfügung.