„Es bleibt dabei: Paragraf 219a muss weg, und zwar ersatzlos“, kommentiert die Bremer Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm den aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs, Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. „Der Entwurf erlaubt nur, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit benennen – er sieht nach wie vor nicht vor, dass sie auch in dem ihnen angemessen erscheinenden Umfang über Schwangerschaftsabbrüche, Methoden und ihre Folgen informieren können. Das Informationsmonopol darüber wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verortet. Dies ist nach wie vor eine Gängelung betroffener Frauen und aller Menschen, die sich frei informieren möchten. Selbstbestimmung sieht anders aus.“
Der Entwurf des Bundesjustizministeriums erwägt zwar eine komplette Streichung des umstrittenen Paragrafen, spricht sich dann aber dagegen aus, weil „das Anpreisen oder die grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche straffrei gestellt wäre. Dies würde Fragen zum gesetzgeberischen Schutzkonzept für das ungeborene Leben aufwerfen“, heißt es in dem Papier.
Entwurf zeichnet überzogenes Szenario
Bettina Wilhelm: „Hier wird einmal mehr der Schutz des ungeborenen Lebens gegen das Recht auf uneingeschränkte Information ausgespielt, zu Lasten ungewollt schwangerer Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Bei jedem medizinischen Anliegen kann und soll ich mir eine zweite ärztliche Meinung einholen – nur beim Schwangerschaftsabbruch möge ich mich bitte nur über eine staatliche Website informieren, denn alles andere würde bedeuten, dass wir bald landauf landab Werbung für Abbrüche hinnehmen müssen – dieses Szenario, das der Referentenentwurf zeichnet, ist völlig überzogen.“
Die Landesfrauenbeauftragte kritisiert weiter, dass der Kompromiss den Interessen der betroffenen Frauen und Medizinerinnen und Mediziner nicht wirklich gerecht werde: „Frauen müssen sich frei und detailliert informieren können, Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Leistungen frei und detailliert vorstellen können, ohne Angst vor Strafe und vor Anfeindungen. Das ist mit dem ausgehandelten Kompromiss, der jetzt in diesen Referentenentwurf mündet, nach wie vor nicht gewährleistet. Im Gegenteil: Paragraf 219a bleibt und mit ihm der Anschein, Schwangerschaftsabbrüche seien etwas Anrüchiges. Dabei sind sie eine medizinische Leistung in einem Notfall. Mit diesem Entwurf werden Mediziner und Medizinerinnen nicht zu überzeugen sein, sich Kenntnisse hierzu anzueignen und sie auch bekannt zu machen. Das Problem, dass zu wenige Ärztinnen und Ärzte dieses Fachwissen haben, bleibt bestehen. Zudem sieht es im Entwurf so aus, als sei die Meldung der Arztpraxen an die Ärztekammer freiwillig und nicht verpflichtend. Der sich abzeichnenden Unterversorgung und damit Gefährdung ungewollt Schwangerer wird so weiterhin Vorschub geleistet.“ Die Landesfrauenbeauftragte fordert deshalb ein deutliches Signal zur Entkriminalisierung von Frauen und Arztpraxen, „und das kann nur darin bestehen, dass Paragraf 219a gestrichen wird!“
Verhütungsmittel müssen für alle verfügbar sein – auch für Männer
Ein weiterer Punkt in dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Übernahme der Verhütungskosten für Frauen bis 22 Jahre (statt bisher bis 20 Jahre) durch die Krankenkassen. „Das ist gut und richtig, aber noch nicht ausreichend“, sagt dazu Bettina Wilhelm. „Hier wünsche ich mir eine weitergehende Kostenübernahme. Verhütung ist immer noch in erster Linie Frauensache, und sie zahlen dafür, in jeder Hinsicht. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen für alle Menschen mit geringem Einkommen verfügbar sein, auch für Männer.“