Verfahren der Stimmenauszählung bei der Bürgerschaftswahl vorgestellt
12.05.2010Der Senator für Inneres und Sport hat heute (12.05.2010) der Deputation für Inneres einen Bericht über die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der gesetzlichen Altfallregelung und der Anschlussregelung gegeben, die die Innenministerkonferenz im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat. Nach dem Beschluss der Innenminister kann die befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bisher vergeblich bemüht haben, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Nach dem Bericht des Senators konnte noch im Dezember 2009 in 279 Fällen (100 in der Stadtgemeinde Bremen und 179 in der Stadtgemeinde Bremerhaven) die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Im ersten Quartal 2010 konnten im Land Bremen insgesamt 642 Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden (383 in der Stadtgemeinde Bremen, 259 in der Stadtgemeinde Bremerhaven). Davon erfolgten 461 Verlängerungen (323 in der Stadtgemeinde Bremen und 138 in der Stadtgemeinde Bremerhaven) auf der Grundlage der IMK-Anschlussregelung.
Neun Anträge (sechs in der Stadtgemeinde Bremen und drei in der Stadtgemeinde Bremerhaven) wurden bis zum Stichtag 31.03.2010 abgelehnt, weil der Nachweis des Bemühens um Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausländerbehörden sich zunächst vorrangig auf die Fälle konzentriert haben, in denen die Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eindeutig vorlagen. In den Fällen, in denen eine Entscheidung noch aussteht, wurde den Betroffenen vielfach eine erneute Frist zur Einreichung noch fehlender Nachweise eingeräumt. Es ist davon auszugehen, dass in einer größeren Zahl von Fällen in der nächsten Zeit weitere Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden können.
Insgesamt konnten bisher 933 Verlängerungsanträge abschließend bearbeitet werden Die Zahl der noch nicht entschiedenen Fälle betrug am 31.03.2010 514 (489 in der Stadtgemeinde Bremen und 25 in der Stadtgemeinde Bremerhaven).
Außerdem beschloss die Innendeputation nach einer ausführlichen Darstellung des Verfahrens zur Stimmauszählung bei den Wahlen zu Bürgerschaft, Beiräten und Stadtverordnetenversammlung 2011 den Einsatz von Computern mit Stimmerfassungssoftware. Die Software wird ausschließlich zur Stimmauszählung verwandt. Die Wahl selbst erfolgt wie üblich manuell mit Stimmzettel. Der Senator und der Landeswahlleiter gehen davon aus, dass trotz des aufwändigen Auszählverfahrens bereits am Wahlabend aussagekräftige Informationen über den Wahlausgang zur Verfügung gestellt werden können.