Wer in ein Pflegeheim zieht, sollte seine vertraglichen Rechte kennen
21.03.2019Wer seine Wohnung aufgibt und in ein Pflegeheim umzieht, steht nicht nur vor einer enormen seelischen Herausforderung. Zudem gibt es die rechtlichen Fragen zu bedenken, die im Heimvertrag regelt werden. Was genau wird darin vertraglich vereinbart? Welche Rechte habe ich bei Entgelterhöhungen? Welche Kündigungsrechte habe ich? Und unter welchen Umständen kann der Heimbetreiber mir den Heimplatz kündigen?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ulrike Kempchen in einem Vortrag am Montag, 1. April 2019, um 16 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Vahr (Einkaufszentrum Berliner Freiheit). Ulrike Kempchen leitet die Rechtsberatung der BIVA e.V. (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen). Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Er ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen.
Der Eintritt ist frei.
Anmeldungen und Nachfragen bitte an den Pflegestützpunkt Bremen-Vahr unter der Telefonnummer 0421/69 62 42-0.