Vereine sollen als gemeinnützig anerkannt werden / Integrationsminister der Länder stimmen mehreren Bremer Vorschlägen zu
Vereine, die sich der Integration von Zugewanderten widmen, sollen sich künftig als gemeinnützig anerkennen lassen können und damit von Steuervergünstigungen profitieren. Ein entsprechendes Votum hat heute, Freitag, 12. April 2019, die Integrationsministerkonferenz (IntMK) bei ihrer Jahrestagung in Berlin auf Antrag Bremens abgegeben.
„Integration ist eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. „Seit Jahrzehnten ist Deutschland faktisch ein Einwanderungsland. Der Arbeitsmarkt ist auf Einwanderung angewiesen, und Geflüchtete haben einen Anspruch auf unseren Schutz. Wer Integrationsarbeit im Verein leistet, soll vom Fiskus nicht schlechter gestellt werden als jemand, der sich mit Herzblut für Heimatkunde einsetzt, die Förderung von Bildung, Sport oder Naturschutz.“
Der Beschluss zielt auf die Abgabenordnung, Paragraf 52 Absatz 2. Dort sind die steuerbegünstigten Zwecke aufgelistet, die die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig begründen können. Die Liste enthält 24 Bereiche, darunter die Förderung von Heimatpflege, Tierschutz, Kunst und Kultur. Der Staat müsse „gute Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zugunsten der Integration und des Zusammenlebens“ in Vielfalt bereitstellen, sagte Senatorin Stahmann. „Das Gemeinnützigkeitsrecht ist an dieser Stelle veraltet und bedarf einer grundlegenden Reform.“ Generell solle Zugewanderten „eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden“, betonte sie.
Erwerbsintegration zugewanderter Frauen stärken
Mit großer Mehrheit stimmten die Länder darüber hinaus dem Antrag zu, die Erwerbsintegration zugewanderter Frauen gezielt zu stärken. „Frauen bringen aus ihren Herkunftsländern oft eine schlechtere formale Qualifikation mit als Männer“, hob Senatorin Stahmann hervor. Die Benachteiligung von Frauen in ihren Heimatländern setze sich auch in Deutschland fort: „In Deutschland finden Frauen den Weg zu Sprach- und Integrationskursen viel schlechter, obwohl die meisten von ihnen eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Diese Chance dürfen wir den Frauen nicht verwehren – zumal die berufliche Integration auch im Interesse der Gesellschaft liegt.“
Auf Antrag Bremens hat sich die IntMK dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung finanzielle Mittel für Ausbildungsangebote bereitstellen solle, an die möglichst wenige bürokratische Voraussetzungen geknüpft sind und die flankiert werden von einer verlässlichen Kinderbetreuung. „Wir wollen das bestehende arbeitsmarktpolitische Förderangebot erweitern und verstetigen“, sagte die Senatorin. „Dazu gehört auch, dass wir die Frauen aktiv ansprechen und nicht warten, bis sie in die Jobcenter kommen.“
Bundeshaushalt muss Integration stärker berücksichtigen
Senatorin Stahmann nutzte die IntMK zudem, um erneut an Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu appellieren, der die Finanzmittel für die Integration von Geflüchteten im Bundeshaushalt deutlich zurückfahren will: „Integration ist ein Marathon“, sagte Senatorin Stahmann. „Er ist nicht beendet, wenn die Flüchtlinge aus den Schlagzeilen verschwunden sind.“ Städte und Kommunen unternähmen nach wie vor erhebliche Integrationsanstrengungen: „Dabei haben wir immer geklagt, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes nur einen Teil der Kosten deckt.“ Die jüngst offengelegten Sparpläne von Scholz bezeichnete sie daher als „Tritt in die Knie“. Senatorin Stahmann: „Wer die Integration von Anfang an nicht massiv fördert, versündigt sich an einer ganzen Generation von Geflüchteten und an der aufnehmenden Gesellschaft.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat in seinem Haushaltsentwurf vorgesehen, die finanziellen Mittel zur Versorgung von Flüchtlingen an die Länder zu kürzen, wenn die bisher zugesagten Zuschüsse Ende 2019 auslaufen. Dazu gehören eine Pauschale von 670 Euro für Menschen im Asylverfahren, eine Integrationspauschale und die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge. Stattdessen solle künftig eine Pauschale für jeden ankommenden Geflüchteten gezahlt werden. Berechnungen gehen davon aus, dass der Bund den Ländern dann nicht mehr 4,7 Milliarden Euro im Jahr überweist, sondern nur noch 1,3 Milliarden.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Frauen, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de