Antragsstellung bei Verschlechterung – Chance oder auch Risiko?
18.04.2019Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung. Verschlechtert sich die gesundheitliche Situation, kann es sinnvoll sein, einen Neufeststellungsantrag zu stellen, aber nicht immer ist es nur von Vorteil. Was ist bei einer sogenannten Neufeststellung zu beachten und welche Nachteile können sich trotz Verschlechterung ergeben?
Zu diesen Fragen informiert Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration am Donnerstag, 2. Mai 2019 um 14:30 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Nord, Breite Str. 12 d. Um vorherige Anmeldung unter Telefon (0421) 6962410 wird gebeten.
Wir bitten die Vertreter der Medien herzlich, den Termin in geeigneter Form anzukündigen.
Ansprechpartnerin für Pressenachfragen: Rita Rothermel, Pflegestützpunkt Land Bremen, Telefon: (0421) 696241-0 rita.rothermel@bremen-pflegestuetzpunkt.de