Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in Bienenbeständen in der Vahr und in der östlichen Vorstadt ausgebrochen. Daher hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) einen Sperrbezirk festgelegt, der die Stadtteile Östliche Vorstadt, Neustadt, Mitte, Schwachhausen, Vahr, Obervieland sowie die Hemelinger Ortsteile Hastedt und Sebaldsbrück umfasst.
Nachdem die Wabenproben den Nachweis von Paenibacillus larvae, ERIC II erbracht haben, wurden bei der klinischen Untersuchung auch die klassischen Krankheitssymptome (Fadenziehendes Material in der Wabe, eingefallene Brutdeckel und fauliger Geruch) in den Völkern von zwei Imkern festgestellt. Im Sperrbezirk sind derzeit rund 150 Imker gemeldet. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Imker sind aufgefordert, Ihre Bienenhaltung unter Angabe der Anzahl der Völker und Standorte anzuzeigen.
Alle Bienenvölker im Sperrbezirk werden nun von den Amtstierärzten bzw. Bienenseuchen-Sachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersucht, um festzustellen, ob sich bereits Bienen angesteckt haben.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann von Menschen bedenkenlos verzehrt werden. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Auch für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, sie vernichtet aber die Bienenbrut. Der Erreger bildet Sporen, die äußerst widerstandsfähig sind und daher über Jahre infektiös bleiben. Die betroffenen Bienenbestände werden mittels eines sogenannten Kunstschwarmverfahrens behandelt, dabei ziehen die Bienen nach einer Hungerkur in neue Behausungen um, die alten Waben und Beuten werden gereinigt und desinfiziert. Sollte diese Behandlung nicht anschlagen, müssen die Völker getötet werden. Die Bienenseuche ist höchst wahrscheinlich durch Zukauf von Bienenvölkern ohne amtliche Gesundheitsbescheinigung in einen der beiden Bestände eingeschleppt worden, bei dem zweiten Bestand ist die Einschleppungsursache noch unbekannt. In einigen Futterkranzproben von Imkern wurden jedoch schon seit einiger Zeit erhöhte Sporenfunde in Futterkranzproben im Labor nachgewiesen ohne dass es bislang Krankheitssymptome gab
Die amtliche Bekanntmachung ist zu finden unter: www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de
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Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft Gesundheit und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de