Ziel: Mehr Schutz für gefährdete Personengruppen
22.10.2019Der Bremer Senat in der Sitzung heute (22.10.2019) eine Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen und Ehrenamtliche verabschiedet, die sich aufgrund ihrer Tätigkeit in einer Gefährdungslage befinden. Außerdem sollen auch Privatpersonen geschützt werden, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten potenziell zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind.
Hintergrund ist, dass die bremischen Meldebehörden vermehrt Anfragen nach sogenannten Auskunftssperren verzeichnen. „Eine solche Sperre“, erklärt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, „hat das Ziel zu verhindern, dass womöglich durch die Herausgabe der privaten Wohnadresse an Dritte für die betroffene Person und ihre Angehörigen eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit entsteht.“ Die Initiative zielt ab auf bestimmte Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen, die im Bereich des Extremismus tätig sind.
In der letzten Zeit hat sich die allgemeine Gefahrenlage für die genannten Personengruppen deutlich verschärft. Daher soll die bisherige Regelung korrigiert und klargestellt werden, dass der Anspruch auf die Eintragung einer Auskunftssperre nicht erst nach dem ersten Überraschungsangriff besteht. Im Interesse des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Gefährdeten und ihren Familien ist es nach Überzeugung Bremens erforderlich, im Bundesmeldegesetz die gesetzlichen Hürden für die Eintragung von Auskunftssperren zu senken. Und zwar nicht nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, sondern auch für Privatpersonen, die im Fokus gewaltbereiter Gruppen stehen. Zudem soll garantiert werden, dass die Meldebehörde grundsätzlich die betroffene Person über jedes Auskunftsersuchen sowie über jede Erteilung einer Melderegisterauskunft informiert. „Das wäre transparent“, so der Innensenator, „und eine konsequente Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung.“ Mäurer weiter: „Es wäre außerdem folgerichtig, die bisherige Befristung von Auskunftssperren von zwei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Das würde nicht nur die Verwaltung erheblich entlasten, sondern auch einen besseren Schutz der betroffenen Personen bedeuten.“
Der Entschließungsantrag wird nun dem Bundesrat zugeleitet und soll dort im November beraten werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de