"Bei den geplanten Steuerreformen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf," erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss an die heutige (24.10.2019) Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates in Berlin. Alle Länder erwarten eine faire Lastenverteilung bei den Auswirkungen der Steueränderungen. "Das ist bisher nicht der Fall", betont Strehl. "Bund und Länder sollen die Einnahmeausfälle durch Steuerentlastungen gemeinsam tragen und der Bund von Mehreinnahmen allein profitieren. So geht das nicht."
Finanzsenator Strehl nennt exemplarisch weitere Kritikpunkte am Steuerpaket des Bundes:
- Die Einführung der Kerosinsteuer ist weiter nicht geplant. Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist zu gering und die CO2-Bepreisung fällt zu niedrig aus. Es reicht nicht aus, nur die Umsatzsteuer für Bahnfahrten von 19 auf 7 Prozent zu senken. Das ist richtig, wird allein aber nicht die Wettbewerbsverzerrung zwischen Schiene und Flugverkehr beenden."
- Die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer ist willkürlich und kann zu einer Überkompensierung gering steigenden Benzinkosten durch die CO2-Bepreisung führen. Dietmar Strehl: "Effektiver Klimaschutz geht anders."
- Steuererleichterungen für energetische Gebäudesanierungen sind zu begrüßen. Dietmar Strehl "Wir brauchen einen Schub bei der energetischen Gebäudesanierung. Dafür neue steuerliche Anreize zu schaffen ist im Sinne des Klimaschutzes. Ein Verbot von neuen Ölheizungen fehlt. Effektiver Klimaschutz wäre keine neuen Ölheizungen zuzulassen sowie ausschließlich neue Heizungsanlagen, die auf regenerative Energienutzung umgestellt werden können."
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Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de