Am morgigen Freitag (29.11.2019) findet die 983. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Dietmar Strehl sowie der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teilnehmen.
Laut Tagessordnung stimmen die Länder über mehrere Vorhaben der Bundesregierung ab wie zum Beispiel: die Angehörigen-Entlastung vom so genannten Elternunterhalt und das Soziale Entschädigungsrecht im neuen Sozialgesetzbuch XIV, die Rückführung des Solidaritätszuschlags, die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, das "Jahressteuergesetz", die Digitale Versorgung und die Reform der beruflichen Bildung inklusive einer Mindestausbildungsvergütung. Außerdem geht es um die Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten für Flüchtlinge, die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie und der EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Stellung nehmen kann der Bundesrat zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Entlastung für Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung, zur Wiedereinführung des Meistertitels für bestimmte Handwerksberufe, zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienverkäufen, zur Nachbesserung der Mietpreisbremse und zum fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Themen haben für das Bundesland Bremen besondere Relevanz (in Reihenfolge der Tagesordnung):
TOP 21 Klimaschutzpaket
Einen Schwerpunkt der Sitzung wird erneut die Beratung zum Klimapaket der Bundesregierung bilden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 8. November 2019 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem deutlich gemacht, dass neben den beabsichtigen Klimaschutzmaßnahmen eine grundlegende Reform der Steuern und Abgaben im Energiebereich notwendig sei. Bremen bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und strebt einen ambitionierten Klimaschutz an. Dabei setzt sich Bremen dafür ein, dass die Lasten der Klimaschutzanstrengungen sozial gerecht und entsprechend der Verantwortung geteilt werden und es zu einer industrie- und arbeitsmarktpolitischen Begleitung der Standorte und Regionen bei der Bewältigung der Herausforderungen des mit den notwendigen Maßnahmen verbundenen Strukturwandels kommt.
TOP 29 Schutz von kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen vor Hass und Verleumdung im Internet
Rheinland-Pfalz und Bremen wollen per Gesetzesinitiative insbesondere kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen besser vor Hass und Verleumdung im Internet und den Sozialen Medien schützen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen Hetze gegen alle im politischen Leben stehenden Personen verfolgen - unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Hierfür soll es keines gesonderten Strafantrags mehr bedürfen. Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen droht, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben des Volkes stehende Person, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
TOP 38 Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Versicherungsnehmer*innen bei Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten
Mit der Initiative aus Hessen, Bremen und Hamburg bittet der Bundesrat die Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die laufende (automatisierte) Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person für unzulässig erklärt wird.
TOP 41 Entschließung des Bundesrates - Geburtshilfe vor Ort stärken
Zusammen mit fünf anderen Ländern setzt sich Bremen für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. Über eine Entschließung möchten sie die Bundesregierung auffordern, die Arbeitsbedingungen und Personalausstattung über ein Geburtshilfestärkungsgesetz zu verbessern. Die gesetzlichen Regelungen sollen nach Ansicht der Länder insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern.
TOP 42 Entschließung zum Schutz für Berufsgruppen und Privatpersonen durch Auskunftssperren
Bremen möchte mit dieser Entschließung Angehörige einer Berufsgruppe bzw. ehrenamtlich Tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit typischerweise Kontakt zu gewaltbereiten Personen/-gruppen haben und sich dadurch in einer Gefährdungslage befinden, sowie im Fall von Privatpersonen, die in Ausübung ihrer Grundrechte öffentlich Kritik an gewaltbereiten Personen/-gruppen geäußert haben und so zur Zielscheibe geworden sind, besser schützen. Bremen fordert deshalb den Bundesgesetzgeber auf die durch die Rechtsprechung ausgelegte melderechtliche Rechtslage zu korrigieren und klarzustellen, dass der Anspruch auf die Eintragung einer Melderegistersperre, die die Herausgabe der privaten Wohnadresse an Dritte verhindert, nicht erst nach dem ersten Überraschungsangriff besteht, wenn sich die befürchtete Gefahr bereits realisiert hat.
TOP 62 Mehr Geld für die Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
Zusammen mit Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein möchte Bremen mit einer Initiative das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ändern. Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen zu können sehen die Länder die Notwendigkeit den im KKG genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro in einem Schritt im Jahr 2020 auf 65 Millionen Euro anzuheben und in den Folgejahren entsprechend der Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts zum 1. Juli eines jeden Jahres jeweils anzupassen.
Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/983/tagesordnung-983.html
Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de