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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Software im Amt für Versorgung und Integration soll Bearbeitung vereinfachen

Öffnungszeiten vorübergehend eingeschränkt / Verzögerungen bei Antragsbearbeitung möglich

10.12.2019

Menschen mit einer Schwerbehinderung sollen schneller zu ihren Rechten kommen. Im Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) wird eine neue Software eingeführt, die mit veränderten und gestrafften Arbeitsabläufen einhergeht. Das sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport heute (Dienstag, 10. Dezember 2019), nach einem Besuch im AVIB.

„Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist ein aufwendiges Verfahren, das für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen hat“, sagte Senatorin Anja Stahmann. Die neue Software soll es allen Beteiligten ermöglichen, auch externen Gutachterinnen und Gutachtern, auf ein- und derselben Plattform zu arbeiten. „Wenn sich das eingespielt hat, werden die Abläufe deutlich gestrafft.“ Antragstellerinnen und Antragsteller könnten zudem ihre Anträge künftig einfacher online ausfüllen und versenden, fügte die Senatorin hinzu. Die bisher notwendige Registrierung und Eingabe eines Passwortes entfielen mit dem neuen System. Auf die Papierform könne zunächst allerdings noch nicht verzichtet werden: Aus rechtlichen Gründen müssen der Antrag selbst wie auch die Einverständniserklärung zum Einholen von Arztberichten nach wie vor handschriftlich unterzeichnet werden.

Intern würden die Akten allerdings papierlos verarbeitet und verwaltet, was die Abläufe zeitlich straffen werde. So geht AVIB-Amtsleiter David Geduldig davon aus, „dass wir mit der moderneren Software zukünftig einen besseren Service bieten können“. Bis sich das neue IT-Verfahren eingespielt habe, könne es bei der Bearbeitung von Anträgen allerdings noch zu Verzögerungen kommen. Dafür bittet er vorsorglich um Verständnis.

Die neue Software mit der Bezeichnung „Schweb.NET“ ist seit Anfang Dezember im Betrieb und soll im ersten Quartal 2020 vollständig eingebunden sein. Bis zum Abschluss der Arbeiten muss das AVIB die allgemeinen Öffnungszeiten im Dezernat 2 – Schwerbehindertenrecht – einschränken.

Die neuen Öffnungszeiten sind: Montag und Donnerstag 9 bis 12:30 Uhr und zusätzlich Donnerstagnachmittag 13:30 bis 17 Uhr. In der Geschäftsstelle können Termine jederzeit vereinbart und Unterlagen eingereicht werden. Die Betreuung von Notfällen ist sichergestellt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de