Justizsenator Martin Günthner hat die am Mittwoch beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung als geeignete Grundlage für die längst überfällige Reform der Sicherungsverwahrung bezeichnet.
Konnten bisher auch Diebe und Betrüger nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe weiter untergebracht werden, soll dies künftig nur bei Gewalt- und Sexualstraftätern möglich sein. Ferner muss das Gericht die Sicherungsverwahrung schon bei der Verurteilung anordnen oder sich vorbehalten.
Justizsenator Martin Günthner: „Damit wird die problematische Praxis der nachträglichen Anordnung beendet. Bei Vermögensdelikten ohne Gewaltanwendung soll die Anordnung der Sicherungsverwahrung künftig nicht mehr möglich sein. Es bedarf klarer Regeln, um die Sicherungsverwahrung auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen, nämlich den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern.“
Deutliche Verbesserungen sind auch bei der Führungsaufsicht über Haftentlassene geplant. Unter strengen Voraussetzungen soll es mit Hilfe technischer Mittel möglich und zulässig sein, den Aufenthalt rückfallgefährdeter Straftäter rund um die Uhr zu überwachen. Schon im Jahr 2008 hat der Senat mit der Konzeption HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei-Sexualstraftäter) sichergestellt, dass im Rahmen der Führungsaufsicht alle geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um Rückfällen vorzubeugen.
Schließlich wird – den Vorgaben einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgend – auch der Vollzug der Sicherungsverwahrung reformiert werden. Bremen betreibt keine eigene Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung, sondern bringt Verurteilte in niedersächsischen Anstalten unter. In Gesprächen mit dem Nachbarland strebt Bremen eine enge Abstimmung der Vollzugsbedingungen an.