Senat fordert Umdenken bei bremischen Beteiligungsgesellschaften
31.03.2020Mit ökologischen Mobilitätskonzepten für allen bremischen Beteiligungsgesellschaften will der Senat die CO2-Belastung für Mensch und Natur senken. „Wir wollen neue Wege gehen und in den Betrieben umweltfreundliche Alternativen zum Auto fördern,“ betont Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss an die heutige (31. März 2020) Senatssitzung. Bis Ende des Jahres sollen alle Bremischen Mehrheitsgesellschaften mit mehr als fünf Beschäftigten eine Bestandsaufnahme und Analyse der Situation vor Ort vornehmen. Einige bremische Gesellschaften haben dazu bereits Maßnahmen ergriffen und müssen nicht bei null anfangen. Bis Ende 2021 wird ein passgenaues, individuelles Mobilitätskonzept für jede Gesellschaft entwickelt. Dietmar Strehl betont: „Wir wollen Anreize für ökologisches Verhalten schaffen. Das Einsparpotenzial ist groß. Umweltschonendes Verhalten beim Weg zur Arbeit, bei Dienstreisen, Lieferverkehren und dem Einsatz von Dienstwagen wird messbare Effekte haben – da bin ich mir sicher. Dabei sind alle gefordert – vom Auszubildenden bis zur Führungskraft!“
Elemente eines ökologischen Mobilitätskonzeptes:
Neue Dienstwagenregelung für GeschäftsführerInnen
Rund 40 GeschäftsführerInnen nutzen aktuell ihre Dienstwagen auch privat. Hinzu kommen weitere Führungskräfte mit entsprechender Dienstwagennutzung. „Dienstwagen als Statussymbol sind nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen die private Nutzung von Dienstwagen nur noch in Ausnahmefällen erlauben,“ erklärt Dietmar Strehl. Der Senat spricht sich für ein individuelles Mobilitätsbudget für Top-ManagerInnen in Höhe von maximal 4.800 Euro brutto per anno aus. Wird die Summe nur anteilig in Anspruch genommen, wird der Rest steuerpflichtig ausgezahlt.
Das Mobilitätsbudget kann verwendet werden für:
Diese Regelung soll bei Neu- und Anschlussverträgen angewendet werden. Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit. Den GeschäftsführerInnen wird ein entsprechendes Angebot zum Umsteigen auf ökologische Verkehrsmittel angeboten.
Ausnahmen für eine private Nutzung eines Dienstfahrzeuges müssen begründet werden. Gründe können zum Beispiel vorliegen, wenn
Selbstverständlich können GeschäftsführerInnen der bremischen Gesellschaften auch künftig für dienstliche Zwecke Poolfahrzeuge nutzen.
Dietmar Strehls Fazit: „Wir brauchen maßgeschneiderte Konzept, die mit den Beschäftigten vor Ort passgenau für jede einzelne Gesellschaft entwickelt werden. Ich freue mich auf viele kreative Vorschläge - im Sinne des Klimaschutzes.“
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de