Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Wettbüros werden mit Nachdruck kontrolliert

Innensenator Mäurer zieht nach Änderungen am Glücksspielgesetz erste positive Bilanz

28.07.2020

Nachdem zu Beginn dieses Jahres Änderungen des Bremischen Glücksspielgesetzes hinsichtlich der Regelungen zu den Wettvermittlungsstellen in Kraft getreten sind, hat die Glücksspielaufsicht bei der Bremer Innenbehörde bereits erste Erfolge zu verzeichnen. „Wir haben mit den Gesetzesänderungen das Augenmerk auf einen effektiven Spieler- und Jugendschutz gelegt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben wir sofort losgelegt und sind in den Vollzug eingestiegen“, zeigte sich Innensenator Ulrich Mäurer in einer ersten Bilanz zufrieden.

Unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Senators für Inneres hat das Ordnungsamt im ersten Quartal 2020 verstärkt Präsenz in den Wettvermittlungsstellen gezeigt und zunächst über die geänderten gesetzlichen Bestimmungen informiert. Nahezu alle Betreiberinnen und Betreiber der inzwischen rund 30 kontrollierten Wettvermittlungsstellen erhielten zunächst eine „Gelbe Karte“. Gegen weitere Verstöße wird mit Bußgeldern vorgegangen.

Die bisherigen Kontrollen des Ordnungsamts erfolgten in den Stadtteilen Gröpelingen, Walle, Hemelingen, Hastedt, Neustadt sowie im Viertel und in der Bahnhofsvorstadt. Dabei wurden zahlreiche Verstöße gegen die glücksspielrechtlichen Bestimmungen festgestellt: Viele Wettvermittlungsstellen waren von außen nicht einsehbar und verstießen bereits damit gegen die geltende Vorschrift. Außerdem stellten einige Betreiber noch immer Wettterminals für die selbstständige Platzierung von Sportwetten bereit, sodass potenziell süchtige Spieler ihre Wetten ganz ohne Kontakt zum Personal einsetzen können. Einige Betreiberinnen und Betreiber hielten sich auch nicht an das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken. Zur Erläuterung: Das Verbot soll die Verweildauer in den Wettvermittlungsstellen senken.

Informationsmaterial über die Risiken des übermäßigen Spielens und die Angebote und Kontaktdaten von qualifizierten Beratungsstellen waren – wenn überhaupt – nur unzureichend vorhanden. Auch Nachweise über ausreichend geschultes Personal konnten vielfach nicht vorgezeigt werden. Hinzu kamen Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen und das Aufstellen von Geldspielgeräten. In Gröpelingen endeten die wiederholten Verstöße letztlich in der Schließung einer Wettvermittlungsstelle. Konsequent geht das Ordnungsamt auch gegen Bremer Kioskbetreiber vor, die entgegen dem Verbot nach wie vor Wettterminals für ihre Kunden bereitstellen. Diese werden nun allesamt aus den Kiosken entfernt.

Auch die Kontrolle des Wettprogramms gehört zur Aufgabe der Glücksspielaufsicht. Da das Angebot illegaler Wetten, z.B. jegliche Wette auf regelwidriges Verhalten, wie Wetten auf Gelbe Karten, jedoch gleichzeitig eine Straftat darstellt, ist hier regelmäßig zusätzlich die Polizei involviert.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bremischen Glücksspielgesetzes ist der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft getreten, durch den es den überwiegend im Ausland sitzenden Anbietern von Sportwetten ermöglicht werden soll, eine Konzession in Deutschland zu erhalten. Erst wenn einem Sportwettanbieter die Konzession erteilt worden ist, kann er in den Bundesländern Erlaubnisse für die einzelnen Wettvermittlungsstellen beantragen. Nun ist die Erteilung von Konzessionen im Rahmen des Staatsvertrages abermals durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt worden. Der Ausgang ist derzeit ungewiss. Aus diesem Grund ist das Ordnungsamt Bremen noch immer gehindert, Erlaubnisse für den Betrieb von Wettvermittlungsstellen zu erteilen. Allerdings: Die geltenden, konkreten Ausgestaltungen der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sind auch unabhängig von einer formellen Erlaubnis einzuhalten. Senator Mäurer: „Diesen Spielraum nutzen wir und werden entsprechend alle bereits existierenden Wettvermittlungsstellen überprüfen.“

Alle Bremer Wettvermittlungsstellen wurden jetzt aufgefordert, sämtliche Auskünfte und Unterlagen wie zum Beispiel Sozialkonzept, Schulungsnachweise des Aufsichtspersonals, Geldwäschekonzept und ähnliches vorzulegen. Können die Betreiberinnen und Betreiber dem nicht nachkommen, kann dies zur Schließung der Wettvermittlungsstelle führen. Denn eines dürfe nicht vergessen werden, so Mäurer: „Glücksspiel ist und bleibt potenziell gefährlich.“ Wer in diesem Bereich als Vermittler oder auch als Aufsichtspersonal sein Geld verdiene, müsse sich mit allen Aspekten des Jugend- und Spielerschutzes und der besonderen Gefahr der Suchtentstehung auskennen und zugleich in der Lage sein, dieses Wissen zum Wohle der Spielerinnen und Spieler anzuwenden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de