Aktive Infektionen | Bestätigte Fälle insgesamt | Begründete Verdachtsfälle | Genesene Personen | Verstorbene | |
---|---|---|---|---|---|
Land Bremen | 167 (-3) | 2059 (+8) | 13 | 1834 (+11) | 58 (+0) |
Stadtgemeinde Bremen | 154 (-3) | 1801 (+6) | 13 | 1595 (+9) | 52 (+0) |
Stadtgemeinde Bremerhaven | 13 (+0) | 258 (+2) | Keine Angabe | 239 (+2) | 6 (+0) |
(Datenstand: 04.09.2020; 14 Uhr, Quelle: Gesundheitsämter Land Bremen, Veränderung zum Vortag in Klammern)
Im Land Bremen müssen aktuell zehn Personen stationär versorgt werden, davon zwei auf Intensivstationen. Eine der intensivmedizinisch behandelten Personen muss beatmet werden.
Bei acht der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Eine Person muss auf einer Intensivstation behandelt und beatmet werden. Bei einer Person muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.
Regelmäßig finden Begehungen von Betrieben und Baustellen statt, um die Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus zu kontrollieren. Bislang haben 349 Begehungen in Bremen und 93 in Bremerhaven stattgefunden, wobei die meisten Begehungen in Gaststätten (145) und im Dienstleistungsgewerbe (144) erfolgten. 54 Begehungen gab es im Handel, 48 Baustellen, 33 an Tankstellen und 26 im Bereich Verkehr/Lagerei. Unter anderem wurden folgende behördliche Maßnahmen ergriffen: 285 Beratungen, 35 mündliche Verwarnungen, drei Anordnungen, zwei Betriebsstilllegungen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Bei den an Bremer Schulen aufgetretenen vereinzelten Infektionen handelt es sich aktuell nicht um Ausbrüche, sondern um Einzelvorfälle in den Einrichtungen. Quarantänemaßnahmen und Testungen wurden veranlasst. Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Beteiligten um einen verantwortungsvollen Umgang mit und eine erhöhte Sensibilität bei der Nennung von konkreten Angaben, die Rückschlüsse auf Betroffene zulassen könnten. Bei dem heute berichteten Fall einer betroffenen Grundschule sind nach Abschluss der Ermittlungen sieben Personen der Kategorie 1 zuzuordnen, alle anderen der Kategorie 2.
In den Kliniken im Land Bremen gilt weiterhin ein umfassendes Besuchsverbot. Die Einrichtungen müssen, gegebenenfalls unter Auflagen, Ausnahmen zulassen. Solche Ausnahmen liegen insbesondere bei Gebärenden, in Notfällen oder bei Sterbenden vor.
Bremer*innen können unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Alle Informationen auf einer Seite: www.bremen.de/corona
Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de