Die Überbrückungshilfen werden in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Dafür hatte sich die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit den Ländern eingesetzt.
„Ich freue mich sehr, dass das BMWi sich entschlossen hat, die Überbrückungshilfen zu verlängern und die Förderbedingungen zu verbessern. Insbesondere für die Unternehmen, die immer noch keine oder minimale Umsätze haben, wie zum Beispiel die Veranstaltungsbranche, war dies ein notwendiger Schritt“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate insgesamt bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
verzeichnet haben.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die BAB Bremer Aufbau-Bank bzw. in Bremerhaven über die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung. Anträge für die Fortsetzungsphase der Überbrückungshilfen können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden.
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de