Innensenator Ulrich Mäurer spricht sich für eine bundesweite Beobachtung der Querdenker-Gruppierung durch den Verfassungsschutz aus
04.12.2020Nach dem mittlerweile vom Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bestätigten Verbot zweier für morgen (5. Dezember 2020) geplanter Demonstrationen mit insgesamt 30.000 Menschen auf der Bürgerweide und auf dem Marktplatz untersagte heute (4. Dezember 2020) das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde Bremen zwei weitere Versammlungen, die am gestrigen Donnerstag, 3.12.2020, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die ursprünglichen Veranstaltungen angemeldet wurden. Der Aufzug mit dem Motto „Lichtermeer für den Frieden“ sollte morgen mit 1.000 Teilnehmenden in der Innenstadt stattfinden. Die zweite Versammlung sollte vor dem Überseemuseum mit 598 Teilnehmenden stattfinden mit dem folgenden Titel „Wir knacken das System an seiner Sollbruchstelle. Mindestens der Wahlkreis 75 Berlin Mitte gehört nach der nächsten Bundestagswahl uns. Wir wählen 598 ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und parteiunabhängige Abgeordnete in den nächsten Deutschen Bundestag.“
Die Versammlungsbehörde ist der Auffassung, dass es sich in beiden Fällen zweifelsfrei um Aktionen mit der absolut identischen Sogwirkung zu den verbotenen Protesten handelt und sie somit bereits als Ersatzveranstaltungen untersagt sind.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Es ist ganz klar, auch diese Veranstaltungen müssen verhindert werden. Tausende von Gegnern der Corona-Maßnahmen, die das Pandemiegeschehen leugnen und verharmlosen, stehen schon in den Startlöchern oder sind gar schon unterwegs.“ Jetzt eine Ersatzveranstaltung für die bereits verbotenen Demonstrationen zu ermöglichen, wäre ein fatales Signal. „Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden“, so Mäurer. Das Ordnungsamt hat am heutigen Nachmittag zudem jede weitere Versammlung, die nicht bis zum 3.12.2020 angemeldet worden ist, per Verbotsverfügung untersagt. Damit sind auch alle Spontan- und Eilversammlungen verboten. Die zuvor angemeldeten Gegendemonstrationen sind weiterhin möglich.
Gleichzeitig werde immer deutlicher, wie prägend der Einfluss und die Steuerung derjenigen ist, die rechtsextremistische Positionen vertreten und damit die politische Ausrichtung dieser Veranstaltungen bestimmen. Innensenator Mäurer: „Ich werde mich daher auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche für eine bundesweite Beobachtung der Querdenker-Gruppierung durch den Verfassungsschutz aussprechen.“
Nach wie vor werden die am Dienstag verbotenen Demonstrationen bundesweit intensiv beworben. Damit begehen die Initiativen eine Straftat. „Wer öffentlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung auffordert, nachdem die Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstraße bestraft“, heißt es in § 23 des Versammlungsgesetzes. Mäurer: „Weder die beim Oberverwaltungsgericht eingereichte Beschwerde noch ein möglicher Gang zum Bundesverfassungsgericht haben eine aufschiebende Wirkung.“ Die Polizei Bremen hat bereits Ermittlungen aufgenommen und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de https://www.inneres.bremen.de/