Um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu bekommen und eventuelle Infektionen entdecken zu können, hat die Senatorin für Kinder und Bildung stichprobenartige Reihentests (PCR-Tests) an vier Bremer Schulen – Grundschule Humannstraße (Gröpelingen), Grundschule Andernacher Straße (Tenever), Oberschule Schaumburger Straße (Östliche Vorstadt) sowie dem Gymnasium Vegesack - veranlasst. Die Tests für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und pädagogisches Personal waren jeweils freiwillig und wurden von Teams des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vergangenen Woche durchgeführt.
Die Ergebnisse:
Bei den zwölf positiv Getesteten handelt es sich ausnahmslos um Schülerinnen und Schüler, nicht um Lehrkräfte oder pädagogisches Personal.
Neben den Reihentests, die fortgeführt werden, können sich Schülerinnen und Schüler der Kontaktgruppe I (im Infektionsfall geht eine Klasse bzw. eine Real-Kohorte in Isolation) seit 1. Dezember Schnelltests unterziehen. Diese sind Bestandteil der "Fünf-Tage-Regel". Das heißt, Schülerinnen und Schülern der Kontaktgruppe I können die Quarantäne durch einen negativen Schnelltest auf eine Dauer von mindestens fünf Tage verkürzen. Die entsprechenden Schnelltest-Möglichkeiten werden kostenfrei über die Senatorin für Kinder und Bildung vom medizinischen Fachpersonal des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) nach Anmeldung angeboten. Täglich sind bis zu 500 Schnelltestungen möglich, in der vergangenen Woche haben insgesamt 320 Schülerinnen und Schüler den Schnelltest genutzt.
Die kostenlosen PCR-Testungen von Beschäftigten an Schulen und Kitas werden weiter von der Senatorin für Kinder und Bildung ermöglicht. Insgesamt 150 Beschäftigte aus Schulen und Kitas haben sich in der vergangenen Woche testen lassen.
Aufgrund der schulscharfen Einschätzung von Schulleitungen und Genehmigung der Schulaufsicht werden derzeit an 16 Schulen der Stadt Bremen schulorganisatorische Maßnahmen vorgenommen. Die verschiedenen Schulen erfüllen eine oder mehrere Kriterien. Handlungsleitend sind unter anderem das Infektionsgeschehen, die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, sonstige Krankenstände (außerhalb von Corona) – dabei werden auch einzelne Klassen und Jahrgänge in den Blick genommen, abschluss- und übergangsrelevanter Unterricht, besondere Förderbedarfe, räumliche Gegebenheiten, technische und pädagogische Möglichkeiten eines Distanz- und/ oder Hybridunterrichts.
Weitere Informationen unter www.bildung.bremen.de
Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de