Attraktiver, zielgerichteter, klimagerechter - Landesprogramm Wohnraumförderung beschlossen
15.12.2020Am 3. März dieses Jahres hat der Senat beschlossen, die Wohnraumförderung neu aufzustellen und die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gebeten, dazu entsprechende Programme zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen. Neben den in diesem Jahr bereits beschlossenen kommunalen Programmen für den Erwerb von Eigentum für Familien und der Genossenschaftsförderung hat der Senat heute (15. Dezember 2020) das Landesprogramm Wohnraumförderung beschlossen. Damit werden rund 19 Millionen Euro Bundesmittel für das bezahlbare Wohnen und die Schaffung neuen Wohnraums in Bremen beschlossen. Weitere zwei Millionen Euro Bundesmittel wurden zusätzlich beantragt.
Das Land Bremen wird damit in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich 344 Wohnungen im Neubau und im Bereich der Modernisierung fördern. Insgesamt umfasst das Programm ein Volumen (Darlehen und Zuschüsse) von insgesamt 85,3 Millionen Euro, davon entfallen 83,8 Millionen Euro auf die Neubau- und Modernisierungsförderung und 1,5 Millionen Euro auf den Zuschuss für die Verlängerung von auslaufenden Bindungen für 150 Wohneinheiten.
Der Mietsatz für den geförderten Wohnungsbau konnte seit 2012 konstant gehalten werden. Er liegt bei KfW 55 (KfW-Effizienzhaus) bei 6,50 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich wurde eine sogenannte Klimakomponente eingeführt, die einen höheren Energiestandard fördern soll. Hier liegt der Mietsatz bei KfW 40 bei 6,80 Euro pro Quadratmeter und beim Passivhausstandard bei 7 Euro pro Quadratmeter.
Dazu Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Das Landesprogramm leistet damit einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und gleichzeitig für die Bezahlbarkeit von Wohnraum. Das ist die richtige Weichenstellung im künftigen Wohnungsbau Bremens." Die Anforderungen an den Klimaschutz sollen im Rahmen folgender Programme deutlich erhöht werden. Ziel sei es, zukünftig grundsätzlich KfW 40 Standard im Neubau festzuschreiben und bei der Modernisierung KfW 55, so Schaefer weiter.
Das Programm dient neben dem Programm zur Eigenheimbildung junger Familien und dem Genossenschaftsförderprogramm der Umsetzung des beschlossenen Stadtentwicklungsplans Wohnen in der Stadt Bremen.
Wesentliche Neuerungen:
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de