Senatorin Claudia Bernhard bringt Antrag in den Bundesrat ein / Bundesratsinitiative zu Verbesserung der Alterssicherung von Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen
18.12.2020Bremen hat gemeinsam mit Hamburg und Thüringen einen Bundesratsantrag in das Plenum am heutigen Freitag (18.12.2020) eingebracht. Darin fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Alterssicherung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und der jüdischen Kontingentflüchtlinge zu verbessern.
Seit 1991 hat Deutschland auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats der DDR vom 11. Juli 1990 und eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen. Sie sind häufig hinsichtlich ihrer materiellen Situation im Alter in einer schwierigen Lage. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, jüdische Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu ermöglichen, basiert angesichts der Shoa auf der historischen Verantwortung Deutschlands und dem Wunsch, jüdisches Leben in Deutschland zu fördern.
Allerdings haben jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die im Alter von 40 bis 60 Jahren nach Deutschland eingewandert sind und bis zum Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (soweit dies überhaupt möglich war) nachgegangen sind, in Deutschland häufig zu geringe Rentenansprüche für eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts im Rentenalter. Dies führt in der Folge zu einem ergänzenden Bezug von Grundsicherung im Alter.
Aufgrund fehlender Sozialversicherungsabkommen mit Russland und den meisten anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden Beitragszeiten bzw. Rentenansprüche vor der Auswanderung nach Deutschland nicht anerkannt. Verglichen mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer rentenrechtlich anders behandelt: Die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten werden für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der Rentenberechnung in Deutschland berücksichtigt, nicht aber für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer. Durch das hohe Alter der Betroffenen muss zeitnah eine Verbesserung der Situation erreicht werden.
Spätaussiedler bei der Rentenberechnung in Deutschland berücksichtigt, nicht aber für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer. Durch das hohe Alter der Betroffenen muss zeitnah eine Verbesserung der Situation erreicht. Zumindest die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthaltene Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess samt Inkludierung der Gruppe der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie der jüdischen Kontingentflüchtlinge muss unverzüglich angegangen werden. Dies schließt auch notwendige Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion mit dem Ziel eines rückwirkenden Ausgleichs der Alterssicherungsleistungen ein. Ergänzend oder bei Nichtzustandekommen des Härtefallfonds und der Sozialversicherungsabkommen, fordert Bremen gemeinsam mit Hamburg und Thüringen eine rentenrechtliche Gleichstellung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und eine entsprechende Änderung des Fremdrentengesetzes.
Senatorin Claudia Bernhard: „Die Integration sowohl der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als auch der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer ist eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs und unserer Verantwortung für die deutsche Geschichte. Dass Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Renten nach dem Fremdrentenrecht erhalten und die jüdischen Zuwanderer nicht, ist und bleibt ungerecht. Gleichzeitig sind die Renten beider Gruppen viel zu gering. Daher muss schnellstmöglich der von der Bundesregierung versprochene Härtefallfonds eingerichtet werden. Wir müssen jüdisches Leben in Deutschland fördern und die Alterssicherung sowohl der jüdischen Kontingentflüchtlinge als auch der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler verbessern. Die Bundesregierung muss endlich handeln!“
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de