Mit dem Inkrafttreten der 26. Corona-Verordnung am morgigen Freitag, 21. Mai 2021, gelten auch für die Nutzung von Sportanlagen neue Regeln. Eine zusammenfassende Darstellung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute gemeinsam mit dem Sportamt vorgelegt. Wegen vielfacher Nachfragen aus dem Sport betonte sie: "Auch, wenn Genesene und Geimpfte nach Bundesrecht die gleichen Freiheiten genießen wie Getestete, gilt das umgekehrt nicht. Es haben also Getestete nicht dieselben Freiheiten wie Genesene und Geimpfte." Hintergrund für die weiterreichenden Freiheiten sei, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Genesene und Geimpfte vom Robert-Koch Institut um ein Vielfaches geringer eingeschätzt werde als die Übertragung nach einem negativen Test.
Generell gilt in Bremen ab morgen immer noch: Sporthallen bleiben geschlossen, aber es gibt inzwischen eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen gelten für folgende Fälle (alle Hallennutzungen müssen beim Sporthallenmanagement angemeldet werden):
Auch Außensportanlagen bleiben prinzipiell geschlossen, aber auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen:
Als Besonderheit gelten angemeldete Sport-Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen. Senatorin Stahmann: "Es muss sich hier um eine Einzelveranstaltung handeln, nicht um regelmäßige Trainings- oder Übungseinheiten."
Darüber hinaus können bis zu 100 Zuschauer zugelassen werden, sofern ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt und eine Namensliste geführt wird. Bei einem Inzidenzwert von über 50 Fällen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen müssen die Zuschauer außerdem einen aktuellen Negativtest vorlegen.
Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, außer für Kaderathlethinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung, Außentoiletten bleiben geöffnet.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de