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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Besuchsregeln für Krankenhäuser im Land Bremen werden definiert

28.05.2021

In den Krankenhäusern im Land Bremen gilt aktuell ein strenges Besuchsverbot. Dieses Verbot wurde erlassen, um zu verhindern, dass Corona-Infektionen in die Krankenhäuser eingetragen werden. Ab dem 1. Juni sind Besuche wieder möglich, jedoch mit Einschränkungen. Dazu wurden bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Konzepte eingereicht, die in den Kliniken angewendet werden.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Bremen sieht das allgemeine Besuchsverbot bis zum 31. Mai vor. Anschließend werden Besuche in den Krankenhäusern nach individuellen Konzepten ermöglicht. Die Konzepte der jeweiligen Krankenhäuser wurden in den vergangenen Tagen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingereicht und werden bis zum 1. Juni geprüft und bestätigt. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Wir stehen bei der Entscheidung über die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern einer wichtigen und zugleich schwierigen Frage gegenüber: Wir müssen sehr sorgfältig zwischen der Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie dem Interesse auf Besuch abwägen. Das haben wir gemeinsam mit den Krankenhäusern getan und finden einen guten Weg. Ich appelliere gleichzeitig aber auch: Haben Sie Verständnis für die Beschränkungen in den Krankenhäusern. Wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen und nachlässig werden. Es muss weiterhin verhindert werden, dass es in den Krankenhäusern zu Corona-Ausbrüchen kommt."

Die vorgelegten Konzepte beinhalten folgende, gemeinsamen Punkte:

  • Der Zugang zu den Krankenhäusern erfolgt nur mit negativem Schnelltest. Ausgenommen davon sind vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen.
  • In den Krankenhäusern gilt eine strenge FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher.
  • Während des Besuchs gelten die bekannten Abstandsregelung zu anderen Personen. Besucherinnen und Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern, zu Beschäftigten und zu Patientinnen und Patienten halten.
  • Die Besuchsdauer sowie die Zahl der Besucherinnen und Besucher wird beschränkt.

Die Krankenhäuser erlassen darüber hinaus weitergehende Regelungen und konkretisieren die oben genannten. Die Regelungen werden dabei an das medizinische Leistungsangebot, die jeweiligen Patientinnen und Patienten, sowie deren Gesundheitsstatus und weitere Faktoren angepasst. Diese krankenhausindividuellen Regelungen werden durch die jeweiligen Krankenhäuser kommuniziert.

Dr. Martin Langenbeck und Dr. Frank Wösten, Sprecher der Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) in Bremen, ordnen die Besuchsmöglichkeiten ein: "Grundsätzlich begrüßen wir, dass wir wieder mehr Besucher empfangen dürfen. Allerdings steht für uns die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten an oberster Stelle, weshalb wir in den Kliniken weiterhin streng die Regeln des Infektionsschutzes, gerade für unsere ohnehin von Krankheit geschwächten Patientinnen und Patienten beachten müssen. Deshalb haben die Kliniken Besuchszeiten und -dauer eingeschränkt, um das Übertragungsrisiko auf den Krankenstationen zu minimieren. Weiterhin befinden sich immer noch Patientinnen und Patienten, die an Corona erkrankt sind, in den Kliniken, so dass auch grundsätzlich Übertragungen auf Besucherinnen und Besucher möglich sind. Aus diesen Gründen können aktuell Besuche nur sehr eingeschränkt zugelassen werden. Insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit kurzen Aufenthaltsdauern in den Kliniken möchten wir empfehlen, Krankenbesuche auf die Zeit nach den Krankenhausaufenthalten zu verlegen."

Aktuell gibt es in keinem Bremer Krankenhaus Corona-Ausbrüche. Es werden jedoch weiterhin 71 Personen wegen einer Covid19-Erkrankung stationär behandelt, 29 davon aus Intensivstationen. 19 der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de