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Der Senator für Kultur | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Ab sofort können Bundesmittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beantragt werden

25.06.2021

Der Präsident des Senats und Kultursenator, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, hat jetzt die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und der Freien Hansestadt Bremen über den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterzeichnet. Mit der "Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Veranstalter von Kulturveranstaltungen" – wie das Programm ganz korrekt heißt – wird die Wiederaufnahme des kulturellen Lebens massiv unterstützt. Der Bund stellt hierfür insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zur Verfügung.

Bürgermeister Bovenschulte: "Das neue Programm ist ein wichtiger Baustein, damit Kunst und Kultur auch unter Pandemie-Bedingungen wieder möglich sind. Das hilft nicht nur den Künstlerinnen und Künstlern, das ist gut für alle Menschen im Land Bremen. Denn Kultur ist ein Grundbedürfnis unserer Gesellschaft und hat deshalb unbestritten eine große Bedeutung für die Lebensqualität in unseren beiden Städten."

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Die Kulturbranche gehört mit zu den am härtesten von der Pandemie betroffenen Gewerben. Es ist richtig und wichtig, dass der Bund unterstützende Maßnahmen ergreift, um den Kulturschaffenden beim Restart zu helfen. Der Sonderfonds wird dazu beitragen, dass wir hoffentlich wieder einen Sommer voller kultureller und musikalischer Vielfalt im Land Bremen erleben können."

Die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen weiterhin an allen Orten zu drastischen Einschränkungen des kulturellen Lebens. Über Monate hinweg konnten Kulturveranstaltungen gar nicht oder nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. In Bremen wurde darauf mit verschiedenen Programme reagiert und die Not etwas gelindert. Trotzdem werden künftige Kulturveranstaltungen zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Besucherzahlen möglich sein. Das reduziert die Ticketeinnahmen, was wiederum die Wirtschaftlichkeit stark gefährdet. Hinzu kommt das andauernde Risiko von Corona-bedingten Absagen. Planungssicherheit ist aber für die Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturangeboten unbedingt erforderlich. Deshalb ist die Initiative des Bundes zu begrüßen, in Abstimmung mit den Kulturministerien der Länder den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ins Leben zu rufen.

Die Umsetzung des "Sonderfonds für Kulturveranstaltungen" soll wie bei den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen in Bremen über die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) und in Bremerhaven über die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) erfolgen. Die Aufwendungen für die Umsetzung des Programms werden nicht vom Bund erstattet, daher übernimmt das Land Bremen diese Kosten; deren Finanzierung erfolgt aus dem Bremen-Fonds.

Ab sofort können sich Veranstalterinnen und Veranstalter auf der zentralen Homepage des Sonderfonds in einem ausführlichen FAQ - Katalog über die Bedingungen des Programms informieren und ihre Veranstaltungen registrieren lassen: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.

Zudem können alle Fragen zum Programm, zur Registrierung und Antragstellung bei der zentralen Service-Hotline 0800 6648430 gestellt werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de

Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de