Das Bremer Verkehrsressort geht in Abstimmung mit dem Innenressort gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes wegen aufgesetztem Parkens in Berufung. Das haben heute (1. März 2022) Mobilitätssenatorin Maike Schaefer und Innensenator Ulrich Mäurer gemeinsam beschlossen. Das Verwaltungsgericht hatte fünf Klägerinnen und Klägern recht gegeben, die gegen das aufgesetzte Parken in ihren Wohnstraßen geklagt hatten. Da ihre Beschwerden ergebnislos geblieben waren, hatten sie gegen das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte die Verkehrsbehörde dazu verpflichtet, gegen das verkehrswidrige Parken in den betroffenen Straßen vorzugehen.
Gegen dieses Urteil wird Bremen jetzt Berufung einlegen, weil das Urteil nach Ansicht von Mobilitätssenatorin Schaefer und Innensenator Mäurer eine Bedeutung für die gesamte Stadt hat. "Kommt das Oberverwaltungsgericht zu dem gleichen Ergebnis, hat dies natürlich erst recht Auswirkungen auf Bremen. Zudem wäre eine Ausstrahlung für ganz Deutschland gegeben, was für die Verkehrswende, für die Barrierefreiheit und auch für die Rettungssicherheit von hoher Bedeutung ist", so Mobilitätssenatorin Schaefer. "Zugleich sind wir überzeugt, dass das Verwaltungsgericht dem gemeinsamen Handlungskonzept zum 'Parken in Quartieren' zu wenig Bedeutung zugemessen hat. In der Grundrichtung sind wir uns einig, dass wir mehr Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität in den eng bebauten Quartieren benötigen; der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns und nicht das Auto".
Einig war sich Innensenator Mäurer mit Verkehrssenatorin Schaefer, dass die Situation in vielen Stadtteilen nicht mehr haltbar ist. Viele Anwohnerinnen und Anwohner leiden darunter, dass die Gehwege oft nicht mehr benutzbar sind. Mäurer: "Auf der anderen Seite brauchen wir Alternativen. Einfach nur geparkte Autos abzuzetteln, bringt uns nicht weiter: Die Fahrzeuge lösen sich ja nicht einfach in Luft auf. Aber eins ist mir wichtig: Das zwischen unseren Ressorts abgestimmte Konzept 'Parken in Quartieren' bekommen wir nur mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt umgesetzt und nicht gegen sie. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes halte ich daher für völlig lebensfremd." Das Urteil des Verwaltungsgerichtes stammt bereits vom November vergangenen Jahres. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt seit dem 22. Februar 2022 vor. Darin lässt das Verwaltungsgericht ausdrücklich eine Berufung zu. Diese muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Für eine Begründung der Berufung ist dann ein weiterer Monat zulässig.
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