Gründungsbegleitende Vereinbarung heute unterzeichnet - Neuer Name, gewohnter Service
21.12.2010Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) heißt ab Januar 2011 Jobcenter Bremen. Eine gründungsbegleitende Vereinbarung für die neue gemeinsame Einrichtung haben heute (21.12.2010) die beiden lokalen Träger der Grundsicherung, Arbeits- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter für die Stadt Bremen und Dr. Götz von Einem, Vorsitzender der Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Bremen unterzeichnet. Grund hierfür ist eine organisatorische Neugestaltung der Grundsicherung. Für die Kundinnen und Kunden ergeben sich daraus jedoch keine weiteren Auswirkungen. Sowohl Arbeitslose als auch Arbeitgeber erhalten weiterhin die gewohnten Leistungen.
„Hintergrund dieser Neuorganisation ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Verwaltungsform als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte“, erläutert Dr. Götz von Einem, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bremen. Inzwischen wurde das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Organisation der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beschlossen. „Diese beschränken sich aber weitgehend auf die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Träger“, erklärt von Einem. Nach außen sichtbar ist der neue Name „Jobcenter“, der bundesweit einheitlich eingeführt wird.
„Wichtig ist, dass sich die Agentur für Arbeit und die Stadt Bremen sich weiterhin gemeinsam um die Grundsicherung kümmern – das bewährte Miteinander, bei dem jeder sein Wissen und seine Möglichkeiten einbringt, wird als gemeinsame Einrichtung fortgesetzt“, betont Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter anlässlich der Unterzeichnung der gründungsbegleitenden Vereinbarung zum Jobcenter Bremen. Zuvor hatte der Bremer Senat in einer Sitzung am 30.11. die Einrichtung eines Jobcenters in der Stadt Bremen beschlossen.
Das während des fünfjährigen Bestehens der BAGIS aufgebaute Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll unbedingt erhalten und durch Personalentwicklung, Fortbildung, verbesserte Arbeitsabläufe und –strukturen weiter systematisch ausgebaut werden. Das Prinzip der „Leistungen aus einer Hand“ wird beibehalten, um Arbeitslose bestmöglich bei der Jobsuche und dem Lebensunterhalt zu unterstützen. Um die Betriebe kümmert sich weiterhin ein gemeinsamer Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bremen und des Jobcenters Bremen.
Das Jobcenter Bremen ist der Rechtsnachfolger der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales. Insofern behalten alle bisherigen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
Foto: Pressstelle der Senatorin