Die Kommunalaufsicht und das Verwaltungsgericht Bremen hatten die Neubesetzung des Oberbürgermeisteramtes ab 1.1.2011 nicht beanstandet, weil Herr Schulz als Richter in den Justizdienst zurückkehren wollte. Das Verwaltungsgericht hat überdies als Voraussetzung für die Neuwahl des Oberbürgermeisters bestimmt, dass Herr Schulz zuvor seine Rückkehr in das Richteramt förmlich beantragt. Diesen Antrag hat Herr Schulz gestellt, so dass die Neuwahl stattfinden konnte. Nach der Wahl und Ernennung von Melf Grantz zum Oberbürgermeister hat Herr Schulz Ende Dezember seine Entlassung aus dem Richterdienst beantragt. Diesem Antrag hat der Senator für Justiz inzwischen entsprochen. Nach den Vorschriften des deutschen Richtergesetzes war diese Entscheidung zwingend.
Der Magistrat hat sich am 22.12. 2010 erneut mit der Beurlaubung von Herrn OB Schulz befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
,,Nach Vortrag von Oberbürgermeister Schulz, dass er seine Entlassung aus dem Richteramt mit Wirkung vom 02.01.2011 beantragt habe, bekräftigt der Magistrat seinen Beschluss vom 23.06.2010 und wünscht ihm Erfolg bei seiner zukünftigen Tätigkeit."
Nach Beratung mit der für dienstrechtliche Fragen zuständigen Senatorin für Finanzen stellt sich die Rechtslage aus Sicht der Kommunalaufsicht wie folgt dar:
Es ist nicht Aufgabe der Kommunalaufsicht, Entscheidungen des Magistrats der Stadt Bremerhaven politisch zu bewerten.