Wer seinen Führerschein verliert, kann sich künftig ohne Widerspruchsverfahren direkt an das Verwaltungsgericht wenden. Gleiches gilt im Gewerbe- und Gaststättenrecht. Dies hat die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag (27.1.2011) beschlossen. „Im Gewerbe- und Gaststättenrecht geht es um die berufliche Existenz. Da muss es schnell gehen. Die Betroffenen sollen daher direkt und ohne Umweg über ein Widerspruchsverfahren klagen können. So bauen wir unnötige Bürokratie ab“, erläuterte Justiz- und Wirtschaftssenator Martin Günthner.
In weiten Teilen der bremischen Verwaltung bleibt es aber bei der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen in einem Widerspruchsverfahren. Justiz-Staatsrat Matthias Stauch betonte: „Der ‚schlanke Staat’ ist kein Selbstzweck. Gerade im Sozialrecht, etwa beim BAföG oder beim Wohngeld aber auch im Schulrecht soll es beim Widerspruchsverfahren bleiben. Die Betroffenen können die Verwaltung zur Selbstkontrolle zwingen, ohne die ‚Schwellenangst’ vor einem Gericht überwinden zu müssen. Diesen kostengünstigen und gut funktionierenden Rechtsschutz wollen wir in Bremen erhalten, anders als andere Bundesländer.“ Das Justizressort hatte in einer groß angelegten Bestandsaufnahme in allen Verwaltungsbereichen geprüft, wo das Widerspruchsverfahren seinen Zweck noch erfüllt und wo es verzichtbar ist. Daran orientiert sich das Bremer Gesetz.
Außerdem soll die Verwaltungspraxis des Widerspruchsverfahrens besser werden. Dazu hat der Senat neue Leitlinien beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Behörden sollen die Betroffenen im Verfahren stets auf dem Laufenden halten und sich um einvernehmliche Lösungen bemühen. Verständliche Widerspruchsbescheide und effektives Verfahrensmanagement sollen dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zügig zu beenden. Denn: „Rechtsschutz muss effektiv und bürgerfreundlich sein“, so Stauch abschließend.