Finanzsenator macht Vorschläge, um Zuwendungspraxis zu modernisieren
13.09.2022Von der kleinen Nachbarschaftsinitiative bis hin zum großen Theater – im Land und der Stadtgemeinde Bremen bekommen mehrere Hundert Institutionen Zuwendungen. Außerdem werden tausende Projekte gefördert. Ein Dringlichkeitsantrag der Regierungskoalition hatte im September vergangenen Jahres den Senat aufgefordert, Vorschläge für eine moderne Zuwendungspraxis zu erarbeiten. Das Ziel dabei: Die Initiativen und Einrichtungen sollen mit weniger Aufwand Fördergelder bekommen und die Verwaltung soll effizienter Zuwendungen verteilen können. Der Senator für Finanzen hat dem Senat heute (13. September 2022) in einem Bericht entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Insgesamt elf Themenfelder hat das Fachreferat beim Senator für Finanzen dafür untersucht. Unter anderem wurden die Ressorts sowie Verbände und Interessenvertretungen der Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger zu bestimmten Maßnahmen befragt. In dem heute vorgelegten Bericht gibt der Senator für Finanzen klare Empfehlungen für konkrete Modernisierungsideen.
So schlägt der Senator für Finanzen unter anderem vor, in bestimmten Fällen eine mehrjährige Förderung zu ermöglichen. Bisher müssen Initiativen eine Zuwendung für jedes Jahr neu beantragen. "Eine Förderung über mehrere Jahre gibt den vielen Engagierten in der Stadt mehr Planungssicherheit, entlastet die Initiativen und auch die Verwaltung", unterstreicht Finanzsenator Dietmar Strehl. "Die Stadt kann auch bei mehrjährigen Zuwendungen nachprüfen, ob das Geld zweckmäßig eingesetzt wird." Ein weiterer Vorschlag aus dem vorgelegten Bericht sieht vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger staatliche Förderung in bestimmten Fällen auch dann in voller Höhe behalten dürfen, wenn sie Spenden oder andere Einnahmen erhalten. Bisher werden solche Einnahmen gegengerechnet, Zuwendungen also entsprechend gekürzt. Künftig soll das Antragsverfahren darüber hinaus digital ablaufen. So schlägt der Senator für Finanzen vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger über ein online-Portal ihre Anträge stellen können. Nicht zuletzt empfiehlt der Bericht, in bestimmten Fällen die Festbetragsfinanzierung bevorzugt anzuwenden. Das vermeidet gerade bei kleineren Zuwendungen viel bürokratischen Aufwand.
Der Bericht wird nun dem Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet. Dort werden die Vorschläge in öffentlicher Sitzung erörtert. Daraufhin wird die Bremische Bürgerschaft mit den Vorschlägen befasst. Den gesamten Bericht mit allen elf Modernisierungsmaßnahmen finden Sie hier zum Download (pdf, 1.3 MB).
Hintergrund: Im Jahr 2020 haben in Bremen mehr als 4100 Institutionen und Projekte Zuwendungen bekommen. Insgesamt hat die Freie Hansestadt Bremen dafür 509 Millionen Euro bereitgestellt. Zuwendungen können an Institutionen – beispielsweise Museen, Theater, Kindertageseinrichtungen – oder für einzelne Projekte gezahlt werden. Einen Überblick über die Zuwendungen bietet der jährlich erscheinende Zuwendungsbericht des Senators für Finanzen. Der Zuwendungsbericht 2020 ist unter https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/anlage-top-2-rechenschaftsbericht-verausgabte-zuwendungen-179852 abrufbar.
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