Im Landkreis Oldenburg wurde am 19. September 2022 ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) H5N1 in einem Hähnchenmastbetrieb nachgewiesen. Daraufhin mussten im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in das Land Bremen hineinreichen. Aus diesem Grund hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 22. September 2022 in Kraft tritt.
Die Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) erstreckt sich auf die Ortsteile
Rönnebeck, Blumenthal, Fähr-Lobbendorf, Vegesack, Aumund-Hammersbeck, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Werderland, Seehausen, Strom, Neustädter Hafen sowie Industriehafen.
In den Überwachungszonen gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:
Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und –halter auf der Homepage des LMTVet; dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und –halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer 0421 361 4038 verständigt werden.
Betroffen sind in Bremen circa. 100 Hobbyhalterinnen und –halter mit gut 1.000 Stück Geflügel, circa 90 Prozent davon sind Legehennen.
Der LMTVet bittet alle Geflügelhalterinnen und –halter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Die Geflügelpest ist in Wildvögeln seit 2021 sehr aktiv und die Herbstzüge von Gänsen und anderen empfänglichen Wasservögeln haben bereits begonnen, sodass der Kontakt zu Wildvögeln unbedingt verhindert werden sollte.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de