Senat hat Wohnraumförderungsprogramm 2022 beschlossen / Schwerpunkte sind Sozialwohnungen, Klimastandard 40, Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
20.09.2022Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer, hat ein neues Wohnraumförderprogramm für Bremen und Bremerhaven aufgelegt. Dieses umfasst insgesamt 48,95 Millionen Euro. Davon entfallen 46,7 Millionen Euro auf die Neubau- und Modernisierungsförderung und 2,25 Millionen Euro auf den Zuschuss für die Verlängerung oder den Ankauf von Belegungsbindungen. Schwerpunkte des Programms, das der Bremer Senat heute (20. September 2022) verabschiedet hat, sind die klassische Förderung zum Neubau von Sozialwohnungen, die Förderung eines Neubausegments unmittelbar über den preisgebundenen Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die Verlängerung bestehender Belegungsbindungen, eine Mietpreisbindung und ein stärkerer Fokus auf energetische Standards im Wohnungsbau. Auch die Genossenschaftsförderung steht weiterhin im Fokus. Der Bremer Senat hat bisher insgesamt vier Wohnraumförderprogramme mit einem Volumen von insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht.
Bausenatorin Maike Schaefer unterstreicht die Bedeutung des Wohnraumförderprogramms: "Wir haben aktuell durch hohe Energiekosten, unterbrochene Lieferketten oder steigende Materialkosten und Zinsen mit einer Vielzahl Problemen im Bereich des Wohnungsbaus zu kämpfen, während wir aber dennoch unverändert dringenden Bedarf insbesondere bei preisgebundenen und bezahlbaren Wohnungen haben. Ziel des Senats ist es, bewusst zum jetzigen Zeitpunkt die Bautätigkeit zu unterstützen und zugleich hohe energetische Standards zu verankern, die die Bewohnerinnen und Bewohner zunehmend unabhängiger von den schwierigen Energiepreisen machen und zugleich klimapolitisch dem aktuellen Stand entsprechen."
Die Wohnraumförderung soll zukünftig einen stärkeren Beitrag zur Schaffung klimaneutraler Quartiere leisten. Für das aktuelle Programm wird die Effizienzhausstufe 40 (EH 40) im Neubau als Regelanforderung festgelegt. Im Bund gilt bei Neubauvorhaben EH 55.
Die Mieten des geförderten Wohnungsbaus sollen unverändert bleiben. Durch den Wegfall der Mietstufe von 6,50 Euro für den ehemaligen KfW-Standard 55 liegt die Einstiegsmiete für geförderte Wohnungen bei 6,80 Euro. Dazu Senatorin Schaefer: "Eine Erhöhung dieses Betrages würde dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zuwiderlaufen." Der Zweckbindungszeitraum beträgt 30 Jahre.
Flankierend zu den im Neubau oder durch Modernisierung geschaffenen geförderten Wohnungen in der Stadt Bremen, ist vorgesehen, bei geeigneten Objekten Miet- und Belegungsbindungen nach dem gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Auslaufen um zehn oder 20 Jahre zu verlängern. Hier wird ein Potenzial von insgesamt etwa 150 Wohnungen gesehen.
Mit Ausnahme der Mittel für die Bindungsverlängerungen, die nur für die Stadtgemeinde Bremen vorgesehen sind, sollen die Wohnraumförderungsmittel wie bisher angelehnt an die Einwohnerzahlen und entsprechend dem Wohnungsbedarf in den beiden Städten mit 80 Prozent auf Bremen und 20 Prozent auf Bremerhaven verteilt werden.
Folgende Punkte zum Thema Wohnen hat der Senat in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzt:
Darüber hinaus zog der Bremer Senat ein überaus positives Fazit aus den bisherigen Wohnraumförderprogrammen mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. "Allein damit werden mehr als 100 Bauprojekte mit insgesamt über 5.700 Wohnungen, wovon mehr als 2.800 gefördert sind, umgesetzt", so Bausenatorin Schaefer. "Zusammen mit der Genossenschaftsförderung und der Eigenheimförderung, an die Klimaschutzstandards geknüpft sind, ist das eine ausgesprochen positive Bilanz."
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de