Am heutigen 21. September fand auf Einladung des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen erstmals ein regionales Netzwerktreffen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte, gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Kommunalverbunds, begrüßte 20 Teilnehmerinnen aus den Rat- und Kreishäusern im Rathaus Bremen.
Bürgermeister Bovenschulte: "Ich freue mich sehr darüber, dass dieses Treffen heute hier im Rathaus stattfindet. Es ist die erste gemeinsame Tagung der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Bereich des Kommunalverbundes in diesem Rahmen. Und es geht um ein Thema, das gesamtgesellschaftlich von außerordentlicher Bedeutung ist. Die Gleichstellungsbeauftragten können sich dabei der Unterstützung durch den Senat sicher sein."
"Wir möchten den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einen konzentrierten und übergreifenden Austausch ermöglichen und ihnen so den Rücken stärken in ihrer oft herausfordernden Tätigkeit", erklärt Suse Laue, Vorsitzende des Kommunalverbunds, im Vorfeld der Sitzung. Der Kommunalverbund versteht sich als politisches und fachliches Netzwerk in der Region. "In unserer Region leben über eine Million Menschen, ihre Lebensbezüge machen an Gemeinde- oder Landesgrenzen nicht halt, und dasselbe gilt für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten", so Suse Laue. "Die Vernetzung in regionalen Fragestellungen gehört zu unseren Aufgaben im Kommunalverbund", so Laue.
Die Bremer Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm erklärte: "Die Herausforderungen für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind vielfältig und es braucht Power, Durchsetzungsstärke, aber auch viel Sensibilität, um Geschlechtsdiskriminierung zu erkennen, klar zu benennen und in gewachsenen Strukturen dagegen anzugehen. Dieses Ziel eint uns, deshalb freue ich mich sehr, dass wir uns heute austauschen und gemeinsam den Schulterschluss üben."
Neben dem Kennenlernen und dem Austausch der Beauftragten ging es inhaltlich um zwei Schwerpunkte: Im Mittelpunkt stand die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf der kommunalen Ebene. Im Gespräch mit der Gewaltschutzkoordinatorin der Stadt Oldenburg, Johanna Reimann, haben die Teilnehmerinnen unter Moderation von Kommunalverbund-Geschäftsführerin Susanne Krebser die Bremer und Oldenburger Aktionspläne beleuchtet und Chancen und Herausforderungen für die Umsetzung diskutiert.
Des Weiteren wurden Aufgaben und Perspektiven für die Zusammenarbeit in der Region insgesamt mit weiteren grenzübergreifend wichtigen Themen erörtert.
Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat einen regionalen Bezug, der aus der Lebenswirklichkeit von knapp über einer Million Menschen in der Region über die Gemeindegrenzen hinweg begründet wird: Das betrifft etwa die Situation von Erwerbstätigen – Frauen wie Männern – die über die Landesgrenze pendeln. Das betrifft auch die frauenspezifische Gesundheitsversorgung, darunter zum Beispiel die Geburtshilfe, deren Einzugsbereich aus den Zentren Bremen weit in den niedersächsischen Raum hineinreicht. Auch für die Umsetzung der Istanbul-Konvention vor Ort ist der Austausch auf der regionalen Ebene wichtig.
Der Austausch der Beauftragten, so eine Verabredung der Teilnehmerinnen zum Abschluss, soll fortgeführt werden.
Die Istanbul-Konvention
Der Europarat hat 2011 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, der von 46 Mitgliedsstaaten in Istanbul – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung als Istanbul-Konvention – unterzeichnet wurde. Insgesamt 34 Länder haben diesen Vertrag inzwischen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Bundesländer und Kommunen Gewalt im Sinne der Konvention vorzubeugen, diese effektiv zu bekämpfen, die Strafverfolgung zu gewährleisten und von Gewalt Betroffene umfassend zu schützen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen haben die Aufgabe, an der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mitzuwirken. Dies betrifft zum Beispiel die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben, die Beratung von Beschäftigten, die Zusammenarbeit mit Schulen, Personalvertretungen, Interessenverbänden, aber auch die Beteiligung bei Konfliktlösungen im Personalbereich. Grundlage für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz beziehungsweise das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
In Bremen verpflichtet seit 1990 das Bremische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) jede Dienststelle im öffentlichen Dienst, die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Frauenfördermaßnahmen zu verwirklichen. Die Frauenbeauftragten im Land Bremen begleiten und fördern die Umsetzung des LGG. Die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) steht den Frauenbeauftragten als Ansprechpartnerin zu allen Rechtsfragen zur Verfügung, die ihr Aufgabengebiet betreffen, und unterstützt sie auf Wunsch bei ihren Verhandlungen mit der Dienststellenleitung.
Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen
Der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. ist ein Zusammenschluss von 28 Kommunen in der niedersächsisch-bremischen Region Bremen mit Aufgaben in der Regionalentwicklung. Er fungiert als fachliches und politisches Netzwerk seiner Mitglieder auf Basis eines politisch beschlossenen Leitbilds.
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