Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen
23.09.2022Vier Monate nach dem Zensus-Stichtag im Mai haben noch nicht alle angeschriebenen auskunftspflichtigen Personen und Unternehmen die Befragung zur Gebäude- und Wohnungszählung beantwortet. Auskunftspflichtige, die ihrer Meldepflicht bislang noch nicht nachgekommen sind, erhalten ab der kommenden Woche postalisch einen Heranziehungsbescheid mit einer erneuten Aufforderung zur Meldung.
Als säumig gelten auch Auskunftspflichtige, die nicht für alle genannten Objekte die erforderlichen Angaben getätigt haben oder deren Angaben zu einem Objekt nicht vollständig oder plausibel waren. Im Zuge des Heranziehungsbescheides wird bereits eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 33,09 Euro fällig. Nach überschreiten der im Heranziehungsbescheid genannten Frist wird ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet und mit dem nächsten Bescheid wird neben dem Zwangsgeld erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Das Statistische Landesamt Bremen weist darauf hin, dass es in Einzelfällen zur Mahnung kommen kann, obwohl bereits eine Meldung abgegeben wurde. Der wesentliche Grund hierfür liegt in der Produktionszeit und Zustellung einer Aussendung. Demnach kann es bei Meldungen, die nach der zuletzt genannten Frist eingegangen sind, zu Überschneidungen kommen und die Meldung noch nicht maschinell vom Statistischen Bundesamt zugeordnet worden sein. In Einzelfällen kann es auch im Rahmen des Versandes von Erstanschreiben und Erinnerungen durch Postdienstleister zu Problemen bei der Zustellung gekommen sein.
In solchen Fällen wird darum gebeten, sich schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu bereinigen. Dies kann über die Hotline des Zensus unter (0421) 877-44444 erfolgen.
Sollte bisher noch keine Meldung der angeforderten Informationen abgegeben worden sein, ist dies ebenfalls über die genannte Rufnummer möglich. Den schnellsten und bequemsten Weg stellt weiterhin die Meldung per Online-Formular dar. Die Online-Meldung erfolgt über die Internetseite www.zensus2022.de unter Verwendung Ihrer persönlichen Zugangsdaten.
Die erhobenen Daten des Zensus 2022 bilden eine wichtige Grundlage für politische und gesellschaftliche Planungen in den nächsten zehn Jahren. Mit der Erhebung eines Zwangsgeldes soll sichergestellt werden, dass die Informationen durch die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht geliefert werden.
Es ist möglich, sowohl für die Haushaltsstichprobe als auch für die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtig zu sein. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Erhebungen innerhalb des Zensus 2022. Die Kontaktaufnahme für beide Erhebungen erfolgt zuvor stets schriftlich.
Bei Fragen oder Problemen beim Ausfüllen der Erhebungsunterlagen unterstützt das Bürgerinnen- und Bürgerbüro Zensus im Statistischen Landesamt Bremen nach vorheriger Terminabsprache gerne. Nähere Informationen dazu unter www.statistik.bremen.de. Die Terminvereinbarung ist auch über das Bürgertelefon Bremen möglich. Die Nummer lautet (0421) 361-0.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Barbara Rösel, Sprecherin des Statistischen Landesamtes Bremen, Tel.: (0421) 361-2642, E-Mail: barbara.roesel@statistik.bremen.de